Service
Möglichkeiten zur Stellungnahme für Fachgesellschaften
Die Fachgesellschaften in der AWMF können entweder über die AWMF oder direkt an den Stellungnahmeverfahren folgender Institutionen teilnehmen:
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
- Stellungnahmerechte für wissenschaftliche Fachgesellschaften bei Richtlinien nach §§ 135 und 137c SGB V
- Strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten (§ 137f SGB V), Disease-Management-Programme
- Frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln (§ 35a SGB V) – die aktuellen Verfahren als Liste, als RSS-Feed und über einen themenbezogenen E-Mail-Verteiler:
Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)
- Aufträge des G-BA, des BMG oder eigene Projekte
Projekte und Ergebnisse - Gesundheitsinformationen
- Infodienst
Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG)
Institution gemäß § 137a des SGB V (Sektorenübergreifende Qualitätssicherung)