Stellungnahme der AWMF zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz)

Die AWMF wurde am 13.07.2023 eingeladen, zu oben genanntem Referentenentwurf bis zum 02.08.2023 Stellung zu nehmen. Die AWMF nimmt die Gelegenheit gerne wahr und geht dabei nach einer kurzen, allgemeinen Einordnung im Detail auf ausgewählte Regelungsvorschläge ein. Die AWMF hat Ihrerseits ihre thematisch betroffenen Mitgliedsfachgesellschaften gebeten, bei gesehenem Bedarf eine eigene Stellungnahme zu verfassen. Die bis einschließlich 01.08.2023 bei der AWMF eingegangenen Stellungnahmen von 18 Mitglieds-Fachgesellschaften sind der Stellungnahme der AWMF als Anlage beigefügt. Diese äußern sich auch zu weiteren Aspekten, um deren Berücksichtigung die AWMF bittet. Die AWMF und die stellungnehmenden Fachgesellschaften begrüßen ausdrücklich die Initiative für ein Gesetz, das die Digitalisierung vorantreibt und insbesondere auch die mit dem Gesetzesvorhaben vorgesehene Verstetigung des Innovationsfonds. Vermisst werden die Einbeziehung der AWMF und ihrer Mitgliedsgesellschaften in Gestaltungsprozesse der Digitalisierung, Bezugnahmen zu Evidenzbasierung und Inhalten hochwertiger Leitlinien, für die ePA eine Lösung ohne Ausnahmen für alle Bürger*innen (als Opt-out) und die generelle Überführung der ePA-Inhalte in strukturierte Daten, den Nutzennachweis für DIGA (hier: Medizinprodukte ab der Klasse IIb) auf Grundlage von RCTs  sowie die Berücksichtigung der Mehraufwände für alle an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen. Generell regen wir eine unabhängige, wissenschaftliche Evaluation der Einführung aller digitalen Anwendungen an.

Vollständige Stellungnahme als PDF-Datei

Einzelstellungnahmen der Fachgesellschaften als ZIP-Datei

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