Stellungnahme der AWMF zum Referentenentwurf einer Verordnung zur Aussetzung von Verpflichtungen nach § 28b Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes (SchutzmaßnahmenaussetzungsV)

Berlin, 18.01.2023· Die AWMF begrüßt die Aussetzung der Maskenpflicht (FFP2) in öffentlichen Verkehrsmitteln. Zum Eigenschutz sollten Risikopersonen weiterhin einen Mund-Nase-Schutz im öffentlichen Raum tragen. Weiterhin wird die Rücknahme der Maskenpflicht in stationären Pflegeeinrichtungen sowie eine Rücknahme der FFP2-Maskenpflicht in Krankenhäusern und Praxen empfohlen.

Die AWMF hat am 16.01.2023 den oben genannten Referentenentwurf zur Kommentierung bis 18.01.2023 erhalten und an ihre Mitgliedsfachgesellschaften sowie an die AWMF Task Force COVID-19-Leitlinien weitergeleitet mit der Bitte um Kommentierung bei gesehenem Bedarf. Die Aussetzung der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln wird von der AWMF – und den Fachgesellschaften in der AWMF Task Force COVID-19 Leitlinien begrüßt (siehe z.B. Stellungnahme der DGNC). Zur mangelnden Eignung von gängigen FFP2-Masken als Schutzmaßnahme im öffentlichen Raum verweisen wir auf die Stellungnahme der DGKH. Angesichts der aktuellen Entwicklung der Pandemie mit fallender Zahl von schweren Infektionsverläufen und fehlender Überlastung unseres Gesundheitssystems, halten wir jedwede (mit Sanktionen verstärkte) Maskenpflicht im öffentlichen Bereich oder im Krankenhaus für kritisch fragwürdig (s.a. Stellungnahmen der DGP und DGKH). In Bezug auf die bestehende Maskenpflicht in stationären Pflegeeinrichtungen verweisen wird auf die u.E. wichtige und berechtigte Kritik der Akademie für Ethik in der Medizin (AEM): FFP2-Maskenpflicht in stationären Pflegeeinrichtungen: Eine ethische Bewertung (2022).  

Die AWMF und die Fachgesellschaften sorgen sich um Risikopersonen (z.B. Immunsupprimierte) und empfehlen hier eine Änderung des Referentenentwurfs im Sinne einer Empfehlung, dass Risikopersonen zum Eigenschutz im öffentlichen Raum freiwillig einen Mund-Nasen-Schutz tragen sollten (siehe Stellungnahme der DGHO und DGIM). Diese Empfehlung gilt zum Fremdschutz auch für infizierte Personen.
Eine gesetzliche Maskenpflicht mit Sanktionen bei Verstößen ist eine juristisch-politische Abwägung zwischen erwarteter Schutzwirkung und Einschränkung von Grundrechten.

Diese Stellungnahme wird unterstützt von der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie, der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene, der Gesellschaft für Thrombose und Hämostaseforschung, der Deutschen Gesellschaft für Mund- Kiefer- und Gesichtschirurgie, der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie, der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und Präventivmedizin, der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie, der Deutschen Gesellschaft für Neurologie und der Deutschen Gesellschaft für Pathologie. Wir verweisen auf die anliegenden Stellungnahmen von weiteren Fachgesellschaften und bitten diese zu berücksichtigen.

 

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Dr. Monika Nothacker nothacker@awmf.org

Prof. Dr. Fred Zepp  zepp@awmf.org

Prof. Dr. Rolf-Detlef Treede treede@awmf.org

Stellungnahme als PDF-Datei
Einzelstellungnahmen der Fachgesellschaften als ZIP-Datei

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