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Prävention und Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen bei Tätigkeiten unter Einwirkung von Blei und seinen anorganischen Verbindungen (außer Bleiarsenate, Bleichromate)

Registernummer 002 – 001

Art der Veröffentlichung: Anmeldung

Die gesetzlich vorgeschriebene arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge stellt eine technische Umsetzung der Gefahrstoffverordnung dar. Im Rahmen dieser Pflichtvorstellung entscheidet aber der Arzt, ob eine Untersuchung sinnvoll ist und angeboten werden soll. Damit betrifft die LL auch die ärztliche Indikationsstellung (z. B. Blutuntersuchung). Angesichts der Besonderheiten der arbeitsmedizinischen Vorsorge(untersuchung) kann auf keine höherwertigen LL verwiesen werden.

  • Veröffentlicht am: 03.11.2025

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