Perioperative und Periinterventionelle Antibiotikaprophylaxe
Registernummer 067 – 009
Art der Veröffentlichung: Guideline
Version 5.0
Durch die Umsetzung der Leitlinie sollen die Qualität der perioperativen Antibiotikaprophylaxe (PAP) verbessert und die Versorgungsqualität der Patienten gestärkt werden durch:
- Optimierung der Versorgungsqualität der Patienten hinsichtlich Reduktion von postoperativen Wundinfektionen (SSI), somit von stationärer Liegedauer und Sterblichkeit durch SSI
- Etablierung evidenzbasierter nationaler Standards zur PAP mit Sicherstellung der adäquaten Antibiotikaauswahl, des adäquaten Zeitpunkts von Erstdosis und ggf. Wiederholungsdosis sowie der adäquaten PAP-Dauer
- Vermeidung von unnötigem Antibiotikaverbrauch durch in aller Regel Einmalgabe mit wenigen Ausnahmen, Limitation der PAP auf maximal 24 Stunden nach Inzision
- Reduktion der mit Antibiotika assoziierten unerwu?nschten Arzneimittel-Wirkungen (z.B. Clostridioides-difficile-assoziierte Erkrankungen)
- Reduktion der mit dem Antibiotikaverbrauch assoziierten Selektion von resistenten Erregern mit erhöhtem Risiko fu?r den Patienten selbst und fu?r Transmission auf Andere und langfristige Reduktion der Resistenzentwicklung.
- Stand: 20.12.2024
- gültig bis: 19.12.2029