Perioperative und Periinterventionelle Antibiotikaprophylaxe

Registernummer 067 – 009

Art der Veröffentlichung: Guideline

Version 5.0

Durch die Umsetzung der Leitlinie sollen die Qualität der perioperativen Antibiotikaprophylaxe (PAP) verbessert und die Versorgungsqualität der Patienten gestärkt werden durch:

  • Optimierung der Versorgungsqualität der Patienten hinsichtlich Reduktion von postoperativen Wundinfektionen (SSI), somit von stationärer Liegedauer und Sterblichkeit durch SSI
  • Etablierung evidenzbasierter nationaler Standards zur PAP mit Sicherstellung der adäquaten Antibiotikaauswahl, des adäquaten Zeitpunkts von Erstdosis und ggf. Wiederholungsdosis sowie der adäquaten PAP-Dauer
  • Vermeidung von unnötigem Antibiotikaverbrauch durch in aller Regel Einmalgabe mit wenigen Ausnahmen, Limitation der PAP auf maximal 24 Stunden nach Inzision
  • Reduktion der mit Antibiotika assoziierten unerwu?nschten Arzneimittel-Wirkungen (z.B. Clostridioides-difficile-assoziierte Erkrankungen)
  • Reduktion der mit dem Antibiotikaverbrauch assoziierten Selektion von resistenten Erregern mit erhöhtem Risiko fu?r den Patienten selbst und fu?r Transmission auf Andere und langfristige Reduktion der Resistenzentwicklung.
  • Stand: 20.12.2024
  • gültig bis: 19.12.2029

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