Öffentliche Gesundheit: Präventionsmaßnamen evaluieren
Berlin, 3. Juli 2024 · Die AWMF begrüßt das Ziel des geplanten Gesetzes, die öffentliche Gesundheit zu stärken, sieht jedoch Verbesserungspotenzial bei der Nutzen-Schadenabwägung von Präventionsmaßnahmen sowie bezogen auf die Ressourcennutzung, wenn zwei ausführende Institute vorgehalten werden.
Aus Sicht der AWMF muss eine evidenzbasierte Vorgehensweise sowohl bei der Aufgabe der Kommunikation als auch bei den künftigen weiteren Aktivitäten des neuen Bundesinstituts zur Aufklärung und Prävention in der Medizin (BIPAM) essenziell mit einer sorgfältigen Nutzen-Schadenabwägung der adressierten Maßnahmen anhand patientenrelevanter Endpunkte verbunden sein. Dies soll mit regelmäßigen Evaluationen zur Wirksamkeit der Präventionsmaßnahmen sowie zur Vorhaltung von sowohl Robert-Koch-Institut als auch BIPAM in diesem Bereich einhergehen.
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Stellungnahme der AWMF zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit