S2k-Leitlinie 053-059 "Klimabewußte Verordnung von Inhalativa" ist online
Registernummer 053 – 059
Art der Veröffentlichung: Guideline
Version 2.1
Die Leitlinie soll konkrete Hilfestellungen bei der Verordnung von inhalativen Arzneimitteln geben, indem sie
- vorhandene Evidenz zur Entscheidung zwischen DPI und DA zusammenfasst
- Aspekt des Klimaschadens durch Treibmittel bei der Auswahl zwischen DPI und DA explizit aufgreift und auch Unterschiede zwischen den DA benennt
- Stand: 25.01.2024
- gültig bis: 30.11.2028