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Gesundheitsversorgung bedarfsgerecht finanzieren – stationäre und ambulante Medizin gemeinsam gestalten

Berlin, 15. November 2025 · Anlässlich Ihrer Mitgliederversammlung, der Delegiertenkonferenz, präsentierte die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) ein breites Themenspektrum der zukünftigen Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Auf Basis einer vorgestellten aktuellen Daten-Analyse zur Finanzierung der Krankenhäuser und Potenzialen der Ambulantisierung forderte die AWMF, Finanzmittel koordiniert und bedarfsgerecht einzusetzen.

Im Rahmen der Delegiertenkonferenz wurden vielfältige Inhalte, die Potenziale und Hürden für eine zukünftige patientenzentrierte Gesundheitsversorgung aufzeigten, vorgestellt – darunter Vorträge zu den Nationalen Versorgungsleitlinen und zur Krankenhausreform. Die Krankenhausreform und Potenziale der Ambulantisierung wurde von der AWMF bereits schwerpunktmäßig beim Berliner Forum 2024 adressiert. 

„Uns fehlen in erster Linie nicht neue Konzepte für ein sektorenverbindendes System der Gesundheitsversorgung“, erklärte Prof. Rolf-Detlef Treede, Präsident der AWMF. „Vielmehr stellt die Vielfalt der Kostenträger, wie gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung oder Pflegeversicherung, und die daraus resultierenden komplexen Finanzströme die größte Herausforderung für die Planung und Finanzierung der zukünftigen Gesundheitsversorgung dar“, so Treede.

Mit dem Thema Finanzierung der Krankenhausreform und Potenziale der Ambulantisierung beschäftigte sich auch der Vortrag von Dr. Robert Messerle vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO). „Die Potenziale zur Steigerung der Effizienz sehen je nach Leistungsgruppe sehr unterschiedlich aus. Mal zeigt der AOP-Katalog das größte Potenzial, mal die IGES-Empfehlungen oder die potenziell vermeidbaren ASK-Fälle. Unsere Analyse hat ergeben, dass potenziell ambulantisierbare Fälle vor allem in Leistungsgruppen der Grundversorgung zu finden sind und dort bis zu 50 % der Fälle ausmachen“, führte Messerle aus. „Entsprechend muss im Rahmen der Umsetzung der Krankenhausreform darauf geachtet werden, das ambulante Potenzial zu berücksichtigen und beispielsweise keine stationäre Vorhaltung für ambulant mögliche Leistungen dauerhaft festzuschreiben“, stellte er fest.

„Eine Reform der Finanzierung der Krankenhäuser greift zu kurz, wenn sie nicht in ein umfassendes Konzept der Vereinfachung der Finanzströme eingebettet ist, damit die knappen Mittel dort eingesetzt werden, wo sie benötigt werden“, resümierte Treede.

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