AWMF warnt vor Überregulation durch IVDR

Berlin, 2. Januar 2024 · Die Verordnung über In-vitro-Diagnostika (IVDR) regelt das Inverkehrbringen von In-vitro-Diagnostika sowie deren Zubehör in der Europäischen Union (EU). Die IVDR adressiert auch in gewissem Umfang Artikel, die in Gesundheitseinrichtungen hergestellt werden und nur dort verwendet werden, ohne in Verkehr gebracht zu werden.

Die AWMF weist jedoch in einer Stellungnahme explizit darauf hin, dass die Durchführung von Untersuchungsverfahren in Labordiagnostik und Pathologie als Prozess kein In-vitro-Diagnostikum darstellt, sondern eine ärztliche Leistung und somit nicht als Regelungsgegenstand der IVDR gesehen werden darf. Das gilt unter anderem für Untersuchungsverfahren wie das Differentialblutbild, bakteriologische Verfahren sowie genetische und pharmakologische Untersuchungen, deren Qualitätssicherung bei der ärztlichen Selbstverwaltung liegt.

In diesem Zusammenhang spricht sich die AWMF auch nochmals ausdrücklich gegen jegliche Normvorhaben aus, die ärztliche Leistungen betreffen.

Weitere Informationen

Stellungnahme der AWMF zu ärztlichen Leistungen in Labordiagnostik und Pathologie im Hinblick auf die IVDR

Aktuelle Pressemitteilungen

Weitere Neuigkeiten

  • Pressemitteilung

Stellenausschreibung der AWMF: Wissenschaftliche Mitarbeitende (m/w/d)

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) sucht zur Unterstützung des AWMF-Instituts für Medizinisches…

  • Pressemitteilung

AWMF-Jahresbericht 2023

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) hat ihren Jahresbericht für das Jahr 2023 veröffentlicht. 

Der…

  • Pressemitteilung

„Konzept für Erhalt der Nationalen VersorgungsLeitlinien vorgelegt“

Berlin, 19. August 2024 · Nach dem überraschenden Aus des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ) zum Ende des Jahres hat die…

Alle Neuigkeiten