Behandlung von Angststörungen

Die Aktualisierung der vorliegenden S3-Leitlinie hat folgende Ziele: die Erkennung, Diagnostik, Behandlung von Angststörungen in Deutschland und die Partizipation, Aktivität und Lebensqualität der Patienten durch die Entwicklung transparenter und nachvollziehbarer Standards für die verschiedenen Versorgungsebenen zu verbessern; Schlüsselempfehlungen zu prioritären Versorgungsproblemen zwischen allen an der Versorgung beteiligten Gruppen unter Einbeziehung von Patienten- und Angehörigenvertretern abzustimmen, darzulegen und zu implementieren; die Versorgungsabläufe für Menschen mit Angsterkrankungen über die Versorgungsebenen darzustellen, die dabei entstehenden Entscheidungssituationen zu benennen und das jeweilige Vorgehen der Wahl zu definieren, und somit den Zugang der Patienten zu einer effektiven Therapie unter Berücksichtigung der differentiellen Indikation und der Schnittstellen zwischen den Versorgungsebenen zu fördern; Therapieprozess und -ergebnis durch die besondere Berücksichtigung von Problemen wie Chronifizierung und Komorbidität zu verbessern; Forschungsbedarf aufzuzeigen und daraus resultierende Aktivitäten anzuregen. 

  • gültig bis: 05.04.2026

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