AWMF-Regeln für das Leitlinien-Register
An dieser Stelle finden Sie die aktuellen für das Leitlinien-Register der AWMF – von der Klassifikation der verschiedenen Entwicklungsstufen über das Anmeldeverfahren und die Publikation bis zur Löschung nicht aktualisierter Leitlinien.
Anmeldeverfahren für Leitlinien in Planung und Entwicklung (Stand: 19.11.2020)
Die Anmeldung des Leitlinienvorhabens (Neuerstellung oder Aktualisierung) bei der AWMF ist die Voraussetzung einer Aufnahme in das Leitlinienregister und späteren Publikation der Leitlinie über das Informationssystem der AWMF. Sie dient der Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit in Leitliniengruppen und der Vermeidung ungeklärter Widersprüche in verschiedenen Leitlinien zu verwandten Themengebieten. Durch die im Netz veröffentlichte Anmeldung können sich weitere interessierte Fachgesellschaften und Organisationen informieren und sich bei den Leitlinien-Koordinator*innen zur Mitarbeit melden.
Die Anmeldung soll zu Beginn des Leitlinienprojekts erfolgen bzw. zu dem Zeitpunkt, an dem die eingeladenen Mitglieder ihre Teilnahme am Leitlinienprojekt gegenüber dem Koordinator/der Koordinatorin bestätigen. Für Anmeldungen von Leitlinienvorhaben ist das Online-Formular “Leitlinienanmeldung Online” zu verwenden. Im Rahmen der Pflege des Leitlinienregisters werden alle Anmeldungen durch die AWMF im AWMF-Institut für Medizinisches Wissensmanagement (IMWi) gesichtet.
Ablaufplan des Anmeldeverfahrens
Die Anmeldungen von Leitlinienvorhaben bei der AWMF werden nach folgendem Ablaufplan bearbeitet:
- Die Anmeldung des geplanten Leitlinien-Vorhabens durch die anmeldende(n) Fachgesellschaft(en) geht als ausgefülltes Online-Anmeldeformular im AWMF-IMWi ein.
- Das AWMF-IMWi prüft und berät die Anmeldungen alle 14 Tage im 4-Augenprinzip auf Vollständigkeit des Anmeldeformulars und Konformität mit dem AWMF-Regelwerk.
Den Angaben auf die Frage zu möglichen thematischen Überschneidungen oder Doppelungen im Anmeldeformular wird besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Verschiedene Leitlinien für dieselbe Versorgungssituation (Krankheit/Symptom oder Maßnahme) und dieselbe Anwender*innenzielgruppe (Fachgebiete etc.) werden nicht in das AWMF-Leitlinienregister aufgenommen. Vorübergehend können in begründeten Fällen für verschiedene Anwender*innenzielgruppen verschiedene Leitlinien für dieselbe Versorgungssituation erstellt werden. Allerdings müssen diese an den Nahtstellen und in der Versorgungskontinuität widerspruchsfrei sein. Ziel sollte es sein, zu einem Thema nur eine Leitlinie zu führen. - Die anmeldende(n) Fachgesellschaft(en) erhalten einen Brief (per Email) vom AWMF-IMWi, in dem sie über das Ergebnis der Beratung informiert werden.
- Bei positivem Beschluss wird seitens des AWMF-IMWi)
- dem Leitlinienvorhaben eine Registernummer zugeordnet
- die Einstellung des Leitlinien-Vorhabens in das Anmelderegister mitgeteilt, verbunden mit der Bitte, etwaige Änderungen der Anmeldungen zeitnah zu übermitteln (z.B. bezüglich der kooperierenden Fachgesellschaften oder des Fertigstellungstermins), um sie in das Anmelderegister einzupflegen.
Bei Unklarheiten oder gesehenem Ergänzungs-/Korrekturbedarf wird seitens des AWMF-IMWi die Anmeldung mit der Bitte um Klärung zurückgesandt und sinngemäß ab Punkt 1 weiter verfahren. - Am Tag nach dem in der Anmeldung genannten Fertigstellungstermin erhält/erhalten die anmeldende(n) Fachgesellschaft(en) eine automatisch generierte Erinnerungs-Email mit der Bitte, den Stand des Vorhabens und einen neuen voraussichtlichen und endgültigen Fertigstellungstermin mitzuteilen. Wenn keine Rückmeldung erfolgt, erhält/erhalten die anmeldende(n) Fachgesellschaft(en) nach ca. vier Wochen einen persönlichen Brief (per Email) mit dem noch einmal um Rückmeldung gebeten wird. Erfolgt dann innerhalb der nächsten zwei Wochen keine Rückmeldung, wird das Leitlinien-Vorhaben aus dem Anmelderegister genommen.
- Bei rechtzeitig eingehenden und begründeten Verlängerungen des Fertigstellungstermins wird sinngemäß nach Punkt 5 weiter verfahren. Für "Living Guidelines" sind die geplanten Aktualisierungszeiträume benannt, diese betragen höchstens 12 Monate.
- Die maximale Laufzeit einer Anmeldung beträgt fünf Jahre. Anmeldungen, die älter als fünf Jahre sind, werden automatisch aus dem Register der AWMF gelöscht. Die anmeldende(n) Fachgesellschaft(en) erhalten einen persönlichen Brief (per Email) vom AWMF-IMWi, in dem sie informiert werden über
- den Sachverhalt der Löschung
- die Option der Neueinreichung der Anmeldung
Erklärung von Interessen und Umgang mit Interessenkonflikten bei Leitlinienvorhaben (Stand: 17.01.2018)
Interessenkonflikte sind definiert als Gegebenheiten, die ein Risiko dafür schaffen, dass professionelles Urteilsvermögen oder Handeln, welches sich auf ein primäres Interesse bezieht, durch ein sekundäres Interesse unangemessen beeinflusst wird. Interessenkonflikte sind nicht per se negativ zu bewerten. Sie manifestieren sich durch das Nebeneinander von primären Interessen (z. B. bei Leitlinienautor*innen die Formulierung evidenz- und konsensbasierter Empfehlungen zur Verbesserung der Versorgungsqualität) und sekundären Interessen (z. B. direkte und indirekte finanzielle, akademische, klinische, persönliche), deren Ausprägungsgrade und Bedeutungen variieren können. Interessenkonflikte sind somit oft unvermeidbar, aber nicht zwangsläufig problematisch im Hinblick auf eine Beeinflussung der Leitlinieninhalte.
Entscheidend für die Legitimation und Glaubwürdigkeit von Leitlinien in der Wahrnehmung durch Öffentlichkeit und Politik sind nach internationaler Auffassung Transparenz und der faire, vernünftige Umgang mit Interessenkonflikten (Siehe Positionspapier des Guidelines International Network, Empfehlungen der AWMF zum Umgang mit Interessenkonflikten bei Aktivitäten wissenschaftlicher medizinischer Fachgesellschaften, s. AGREE II Kriterium 22 + 23).
Die Erklärung von Interessen und die Darlegung des Umgangs mit Interessenkonflikten dienen dem Schaffen von Vertrauen und dem Schutz vor Spekulationen über Befangenheiten, die unter Umständen langwierige Klärungsprozesse nach sich ziehen können. Sie sind Voraussetzung einer Publikation für S1-Handlungsempfehlungen und Leitlinien der Klasse S2 und S3 über das AWMF-Leitlinienregister. Dabei gelten folgende Grundsätze:
1. Das Finanzierungskonzept einer Leitlinienentwicklung ist bei der AWMF offenzulegen. Eine Finanzierung durch Dritte mit direkter inhaltlicher Einflussnahme führt zur Ablehnung der Publikation über das AWMF-Register, so wie dies auch international empfohlen und praktiziert wird.
2. Alle an der Erstellung einer Leitlinie (S2, S3) oder Handlungsempfehlung (S1) Beteiligten sind gehalten, ihre Interessen schriftlich mit Hilfe eines Formblattes zu erklären (siehe Formular zur Erklärung von Interessen, Inhalte auch online ausfüllbar, siehe AWMF-Portal Interessenkonflikte Online), das alle direkten, finanziellen und indirekten Interessen umfasst. Zu den indirekten Interessen gehören ggf. die mandatierende Organisation (z.B. Fachgesellschaft), und der wissenschaftliche Schwerpunkt der betroffenen Person.
3. Die Erklärungen sollen bereits zu Beginn des Leitlinienprojekts erfolgen bzw. zu dem Zeitpunkt, an dem die eingeladenen Mitglieder ihre Teilnahme am Leitlinienprojekt gegenüber dem/der Koordinierenden bestätigen. Bei länger andauernden Projekten ist eine Erneuerung der Erklärung einmal pro Jahr bis zum Abschluss der Leitlinienentwicklung, zumindest aber vor der Konsensfindung erforderlich.
4. Es ist Aufgabe der ein Leitlinienprojekt anmeldenden bzw. federführenden Fachgesellschaft(en), die Erklärung des/der von ihr/ihnen eingesetzten Koordinierenden einzufordern. Es ist Aufgabe der/des Koordinierenden, die Erklärungen der Mitglieder der Leitliniengruppe einzufordern und zusammenzutragen.
5. Die Erklärungen sind durch Dritte zu bewerten. Zu bewerten sind die Erklärungen aller Mitglieder der Leitliniengruppe, einschließlich der Koordinierenden. Dazu sind Verantwortliche zu wählen („Interessenkonfliktbeauftragte“), die aus dem Kreis der Leitliniengruppe oder auch aus externen Kreisen bestellt werden können. Alternativ kann die Bewertung im Rahmen einer Diskussion in der Leitliniengruppe erfolgen.
6. Zur Bewertung der Erklärungen von Interessen erfolgen
- die Einschätzung, ob Interessenkonflikte vorliegen
- die Einschätzung des thematischen Bezugs zur Leitlinie insgesamt und/oder in Bezug auf spezifische Fragestellungen, die in der Leitlinie adressiert werden
- die Einschätzung der Relevanz von Interessenkonflikten auf einer Skala von 1 bis 3 (gering/moderat/hoch) unter Berücksichtigung von Kriterien zur Feststellung der Ausprägung der Interessen und des Ausmaßes des daraus eventuell resultierenden Konflikts
- der Funktion der betroffenen Person innerhalb der Leitliniengruppe und ihres damit verbundenen Entscheidungs- und Ermessensspielraums und
- der protektiven Faktoren, die in der Leitlinie zur Anwendung kommen (Evidenzbasierung, mit systematischer Recherche, Auswahl und Bewertung der Literatur, Evidenztabellen, strukturierte Konsensfindung unter Einsatz formaler Techniken - Nominaler Gruppenprozess, DELPHI, Konsensuskonferenz - unabhängiger Methodiker*innen für Evidenzbasierung und Konsensfindung, externe Begutachtung wie Peer Review und Konsultationsverfahre
7. Der Umgang mit Interessenkonflikten sollte nach folgenden Prinzipien erfolgen:
- Koordinierende von Leitlinienprojekten sollten keine thematisch relevanten Interessenkonflikte aufweisen. In Fällen, in denen dies unvermeidbar ist (z.B. weil die Expertise und das Engagement der betroffenen Person unverzichtbar sind), sollte ein(e) Ko-Koordinator*in ohne thematisch relevante Interessenkonflikte (z.B. ein Methodiker*in oder Fachexpert*in als Peer) bestellt werden oder die Leitlinien-Gruppe um Abwägung und Entscheidung gebeten werden.
- Mitwirkende mit geringen Interessenkonflikten sollten keine leitende Funktion innerhalb der Leitliniengruppe ausüben (z.B. als Mitglieder von Lenkungsgremien / Steuergruppen, Arbeitsgruppenleitende, Hauptverantwortliche für die Evidenzaufbereitung, Moderator*innen). In Fällen, in denen dies unvermeidbar ist, sollen Mitglieder ohne thematisch relevante Interessenkonflikte in Lenkungsgremien die Mehrheit darstellen und für Einzelfunktionen sichergestellt sein, dass jeweils ein Mitglied ohne thematisch relevante Interessenkonflikte als Peer bestellt wird.
- Mitwirkende mit moderaten Interessenkonflikten sollten nicht an der Bewertung der Evidenzen und der Konsensfindung teilnehmen. Sie haben, sofern auf ihr Wissen nicht verzichtet werden kann, den Status von beratenden, nicht stimmberechtigten Expert*innen.
- Mitwirkende mit hohen Interessenkonflikten sollten nicht an Beratungen der Leitliniengruppe teilnehmen. Ihr Wissen kann in Form von schriftlichen Stellungnahmen eingeholt werden.
Für den Umgang mit Interessenkonflikten ist neben der Bewertung der einzelnen Mitglieder der Leitliniengruppe in Hinblick auf Interessenkonflikte die Bewertung des Ausmaßes der Funktionalität der Leitliniengruppe insgesamt heranzuziehen unter Berücksichtigung von anderen protektiven Faktoren, die zur Vermeidung von Risiken verzerrter oder durch Interessenkonflikte einzelner Mitglieder der Leitliniengruppe beeinflusster Inhalte beitragen. Dazu gehören die Evidenzbasierung mit systematischer Recherche, Auswahl und Bewertung der Literatur, strukturierte Konsensfindung unter Einsatz formaler Techniken (Nominaler Gruppenprozess, DELPHI, Konsensuskonferenz), unabhängige Methodiker*innen für Evidenzbasierung und Konsensfindung, externe Begutachtung wie Peer Review und Konsultationsverfahren.
Interessenkonflikte einzelner Mitglieder der Leitliniengruppe werden geringere Bedeutung/Relevanz haben, je systematischer der Entwicklungsprozess der Leitlinie insgesamt ist und methodische Standards umgesetzt werden. Entscheidend ist die offene Diskussion über den angemessenen Umgang mit Interessenkonflikten innerhalb der Leitliniengruppe unter Abwägung von potentiellem Nutzen (z.B. Erhalt der Glaubwürdigkeit) und potentiellem Schaden (z.B. Verlust von Expertise). Die Diskussion des Umgangs mit Interessenkonflikten innerhalb einer Leitliniengruppe und die Transparenz über die Ergebnisse der Diskussion sind daher von maßgeblicher Bedeutung.
8. Die Interessenerklärungen sind in standardisierter Zusammenfassung (z.B. in tabellarischer Form und unter Nutzung des AWMF-Portals Interessenerklärung Online) in der Langversion oder im Leitlinienreport der Leitlinie wiederzugeben. Darüber hinaus ist das Verfahren zur Erfassung von Interessen, der Bewertung sowie der Umgang mit Interessenkonflikten zu beschreiben.
9. Fertige Leitlinien, bei denen die Finanzierung zu Interessenkonflikten führt oder bei denen Interessenkonflikte einzelner Mitwirkender oder der Umgang damit nicht transparent sind, werden nicht in das AWMF-Register aufgenommen. Den Tatbestand prüft das AWMF-IMWi. In strittigen Fällen können die Leiter*innen der AWMF-Leitlinienkommission um Schlichtung gebeten werden, bei fortbestehendem Dissens das AWMF-Präsidium.
Das Prozedere der Erklärung von Interessen und des Umgangs mit Interessenkonflikten ist Bestandteil des AWMF-Regelwerks, das von der Leitlinienkommission der AWMF erarbeitet, umgesetzt und fortgeschrieben wird.
s. auch: Empfehlungen der AWMF zum Umgang mit Interessenskonflikten bei Fachgesellschaften, dort auch Literaturhinweise
Algorithmus zur Bewertung von Interessen und Umgang mit Interessenkonflikten:
Klassifikation der Entwicklungsstufe S1 (Stand: 19.11.2020)
Eine repräsentativ zusammengesetzte Expertengruppe der Fachgesellschaft(en) erarbeitet im informellen Konsens eine Empfehlung, die final vom Vorstand der Fachgesellschaft(en) und der ggf. weiteren beteiligten Organisationen verabschiedet wird.
Klassifikation der Entwicklungsstufen S2e und S2k (Stand: 19.11.2020)
Unterteilung in die Klassen S2k (konsensbasiert) und S2e (evidenzbasiert) mit den gültigen Definitionen:
Handelt es sich um eine S2k-Leitlinie,
- ist die Leitliniengruppe repräsentativ für den Adressat*innenkreis und sind Vertretende der entsprechend zu beteiligenden Fachgesellschaft(en) und/oder Organisation(en) inkl. der Patient*innen/Bürger*innen in die Leitlinienentwicklung frühzeitig eingebunden (s. AGREE ll, Kriterium 4 + 5)
- sind die Methoden zur Formulierung der Empfehlungen klar beschrieben, dazu sind formale Konsensustechniken erforderlich, z. B. Konsensuskonferenz, Nominaler Gruppenprozess oder Delphi-Verfahren (s. AGREE ll, Kriterium 10)
- wird jede Empfehlung im Rahmen einer strukturierten Konsensfindung unter neutraler Moderation diskutiert und abgestimmt, deren Ziele die Lösung noch offener Entscheidungsprobleme, eine abschließende Graduierung der Empfehlungen und die Messung der Konsensstärke sind
- ist der Leitlinie eine Beschreibung zum methodischen Vorgehen (Leitlinien-Report) hinterlegt. Hinweis: Empfehlungen aus S2k Leitlinien enthalten keine schematische Angabe von Evidenz- und Empfehlungsgraden, da keine systematische Aufbereitung der Evidenz zugrunde liegt.
- sind Angaben zum Gültigkeitszeitraum und zur Aktualisierung der Leitlinie vorhanden (s. AGREE ll, Kriterium 14) und ist ein/e Ansprechpartner*in für die Aktualisierung genannt. Für „Living Guidelines“ sind die geplanten Aktualisierungszeiträume benannt, diese betragen höchstens 12 Monate
- wird die Leitlinie final von den Vorständen aller beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen verabschiedet
Handelt es sich um eine S2e-Leitlinie,
- werden die Sichtweise und die Präferenzen der Patient*innen/Bürger*innen ermittelt (s. AGREE ll, Kriterium 5)
- ist eine systematische Recherche, Auswahl und Bewertung wissenschaftlicher Belege (Evidenz) zu den relevanten klinischen Fragestellungen erforderlich
- werden zur Suche nach der Evidenz systematische Methoden angewandt, d.h. die Suchstrategie ist detailliert beschrieben mit der Auflistung der verwendeten Suchbegriffe und Quellen (wie elektronische Datenbanken, Datenbanken für systematische Übersichtsarbeiten oder für Leitlinien, von Hand durchsuchte Fachzeitschriften oder Kongressberichte); Zeitraum der Literatursuche und Trefferzahlen (s. AGREE ll, Kriterium 7)
- werden die Auswahlkriterien für die Evidenz explizit dargelegt. Dabei werden Gründe für den Einschluss (z.B. Zielpopulation, Interventionen, Endpunkte, Sprache, Kontext, Studiendesign) und für den Ausschluss dargelegt (s. AGREE ll, Kriterium 8)
- wird die nach a priori festgelegten Kriterien recherchierte und ausgewählte Evidenz hinsichtlich ihrer methodischen Qualität bewertet und die Ergebnisse in einer Evidenz-Zusammenfassung dargelegt. Dies kann in Tabellenform mit Kommentaren zu Qualitätsaspekten oder durch die Anwendung von formalen Instrumenten oder Strategien (z.B. Cochrane Risk of Bias Tool, GRADE Methodik) erfolgen (s. AGREE ll, Kriterium 8 + 9)
- führt das Ergebnis der Bewertung zur Feststellung des Vertrauens in die Qualität der Evidenz (Evidenzgrad)
- sind die Empfehlungen mit der Beschreibung der zugrunde liegenden Evidenz in einem entsprechenden Abschnitt (Hintergrundtext) und/oder einer Evidenzzusammenfassung mit Referenzliste nachvollziehbar verknüpft (s. AGREE ll, Kriterium 12)
- ist der Leitlinie eine Beschreibung zum methodischen Vorgehen (Leitlinien-Report) hinterlegt
- sind Angaben zum Gültigkeitszeitraum und zur Aktualisierung der Leitlinie vorhanden (s. AGREE ll, Kriterium 14) und ist ein/e Ansprechpartner*in für die Aktualisierung genannt. Für „Living Guidelines“ sind die geplanten Aktualisierungszeiträume benannt, diese betragen höchstens 12 Monate
- wird die Leitlinie final von den Vorständen aller beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen verabschiedet
AGREE = The Appraisal of Guidelines for Research and Evaluation
Hier herunterladen:
Klassifikation der Entwicklungsstufe S3 (Stand: 19.11.2020)
Leitlinie mit allen Elementen systematischer Entwicklung
Handelt es sich um eine S3-Leitlinie,
- ist die Leitliniengruppe repräsentativ für den Adressat*innenkreis und sind Vertretende der entsprechend zu beteiligenden Fachgesellschaft(en) und/oder Organisation(en) inkl. der Patient*innen /Bürger*innen in die Leitlinienentwicklung frühzeitig eingebunden (s. AGREE ll, Kriterium 4 + 5)
- ist eine systematische Recherche, Auswahl und Bewertung wissenschaftlicher Belege (Evidenz) zu den relevanten klinischen Fragestellungen erforderlich
- werden zur Suche nach der Evidenz systematische Methoden angewandt, d.h. die Suchstrategie ist detailliert beschrieben mit der Auflistung der verwendeten Suchbegriffe und Quellen (wie elektronische Datenbanken, Datenbanken für systematische Übersichtsarbeiten oder für Leitlinie, von Hand durchsuchte Fachzeitschriften oder Kongressberichte), Zeitraum der Literatursuche und Trefferzahlen (s. AGREE ll, Kriterium 7)
- werden die Auswahlkriterien für die Evidenz explizit dargelegt. Dabei werden Gründe für den Einschluss (Zielpopulation, Studiendesign, Vergleiche, Endpunkte, Sprache, Kontext) und für den Ausschluss dargelegt (s. AGREE ll, Kriterium 8)
- wird die nach a priori festgelegten Kriterien recherchierte und ausgewählte Evidenz hinsichtlich ihrer methodischen Qualität kritisch bewertet und die Ergebnisse in einer Evidenz-Zusammenfassung dargelegt. Dies kann in Tabellenform mit Kommentaren zu Qualitätsaspekten oder durch die Anwendung von formalen Instrumenten oder Strategien (z.B. Cochrane Risk of Bias Tool, GRADE Methodik) erfolgen (s. AGREE ll, Kriterium 8 + 9)
- führt das Ergebnis der Bewertung zur Feststellung des Vertrauens in die Qualität der Evidenz (Evidenzgrad)
- sind die Empfehlungen mit der Beschreibung der zugrunde liegenden Evidenz in einem entsprechenden Abschnitt (Hintergrundtext) und/oder einer Evidenzzusammenfassung mit Referenzliste nachvollziehbar verknüpft (s. AGREE ll, Kriterium 12)
- sind die Methoden zur Formulierung der Empfehlungen klar beschrieben, dazu sind formale Konsensustechniken erforderlich, z.B. Konsensuskonferenz, Nominaler Gruppenprozess oder Delphi-Verfahren (s. AGREE ll, Kriterium 10)
- wird jede Empfehlung im Rahmen einer strukturierten Konsensfindung unter neutraler Moderation diskutiert und abgestimmt, deren Ziele die Lösung noch offener Entscheidungsprobleme sowie eine abschließende Graduierung der Empfehlungen (S2k-Leitlinie) bzw. Festlegung des Empfehlungsgrades (S3-Leitlinie) und die Messung der Konsensstärke sind
- werden in der fertigen Leitlinie zu jeder Empfehlung Evidenz- und/oder Empfehlungsgrade angegeben
- ist der Leitlinie eine Beschreibung zum methodischen Vorgehen (Leitlinien-Report) hinterlegt
- sind Angaben zum Gültigkeitszeitraum und zur Aktualisierung der Leitlinie vorhanden (s. AGREE ll, Kriterium 14) und ist ein/e Ansprechpartner*in für die Aktualisierung genannt. Für „Living Guidelines“ sind die geplanten Aktualisierungszeiträume benannt, diese betragen höchstens 12 Monate
- wird die Leitlinie final von den Vorständen aller beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen verabschiedet
AGREE = The Appraisal of Guidelines for Research and Evaluation,
Hier herunterladen:
Regeln der AWMF für die Leitlinienpublikation (Stand: 19.11.2020)
Die AWMF publiziert die von den Mitgliedsgesellschaften der AWMF erarbeiteten und verabschiedeten Leitlinien zu Diagnostik und Therapie in ihrem Informationssystem „AWMF online“.
Im Rahmen der Pflege des Leitlinienregisters werden alle zur Publikation eingereichten Leitlinien durch die AWMF im AWMF-Institut für Medizinisches Wissensmanagement (IMWi) gesichtet.
Dabei gelten folgende Grundsätze:
- Das Leitlinienvorhaben wurde bei der AWMF frühzeitig angemeldet und hat in Folge der Anmeldung eine AWMF-Registernummer erhalten (s. Regel Anmeldeverfahren für Leitlinien in Planung und Entwicklung). Die Fachgesellschaften zeigen die AWMF-Registernummer und die Klasse (S1, S2e, S2k oder S3) gut sichtbar auf der Titelseite der Leitlinie an.
- Angaben zur Finanzierung der Leitlinie sowie zur Erklärung von Interessen und zum Umgang mit Interessenkonflikten liegen vor (s. Regel Erklärung von Interessen und Umgang mit Interessenkonflikten). Fertige Leitlinien, bei denen aus der Finanzierung Interessenkonflikte entstehen könnten oder die Interessenkonflikte einzelner Mitwirkender nicht transparent sind, werden nicht in die AWMF-Publikation aufgenommen.
- Angaben zum methodischen Vorgehen in Bezug auf die angestrebte Klassifikation S1, S2k, S2e, S3 liegen vor (s. Regeln zur Klassifikation S1, Klassifikation S2 und Klassifikation S3)
Geht aus der Beschreibung zum methodischen Vorgehen im Rahmen der Leitlinienentwicklung (Leitlinien-Report) nicht hervor, dass die Kriterien für die angegebene Klassifikation erfüllt wurden, erfolgt gegebenenfalls eine Korrektur der Klassifikation. - Angaben zum Gültigkeitszeitraum und zur Aktualisierung der Leitlinie liegen vor (s. AGREE ll Kriterium 14) und es ist ein/e Ansprechpartner*in für die Aktualisierung genannt.
- Eingereichte Patient*innenenleitlinien enthalten
- einen Verweis auf die zugrunde liegende Leitlinie und Übernahme der Empfehlungen
- Angaben zu den Autor*innen inkl. der Beteiligung von Patient*innen
- Angaben zum Erstellungsprozess inkl. eines Interessenkonfliktmanagements und Abstimmung mit der Leitliniengruppe - Das Urheber*innenrecht für die Leitlinien liegt ausschließlich bei den Autor*innen(gruppen) der beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen. Darin eingeschlossen ist das Recht der Änderung, Erweiterung oder Löschung von Inhalten. Daher gilt:
a) Die am Leitlinienprojekt beteiligten Fachgesellschaften/Organisationen haben eine schriftliche Vereinbarung zu den Verwertungsrechten der Leitlinieninhalte getroffen
b) Die Fachgesellschaften/Organisationen räumen der AWMF das Nutzungsrecht für die elektronische Publikation im Informationssystem „AWMF online“ im World Wide Web (WWW) des Internet ein.
Die federführende(n) Fachgesellschaft(en) klären dabei die Verwertungsrechte zur Weiterverwendung von Leitlinieninhalten durch Dritte frühzeitig für jedes Leitlinienvorhaben und dokumentieren dies schriftlich (s. Mustervertrag zur Einräumung von Nutzungsrechten an Leitlinien und Erläuterungen zum Mustervertrag)
Die AWMF empfiehlt allen Fachgesellschaften dringend, Verträge mit Verlagen im Fall einer gedruckten Publikation der Leitlinien bzw. deren Integration in Wissensplattformen so zu gestalten, dass dem Verlag lediglich ein exakt beschriebenes Nutzungsrecht zum (einmaligen) Abdruck bzw. zur einmaligen digitalen Verwendung der Leitlinien erteilt und keinesfalls eine beliebige, uneingeschränkte Nutzung der Texte zugebilligt wird. Nur so können die Fachgesellschaften die weitere Verwendung des Werks kontrollieren und verhindern, dass Teile daraus in anderem Zusammenhang publiziert werden. - Bei unvollständigen Angaben erhalten die Leitlinienkoordinator*innen innerhalb von 14 Tagen nach Einreichung aller Leitliniendokumente einen persönlichen Brief (per Email) durch das AWMF-IMWi mit der Bitte um Klärung.
- Publikation im Informationssystem der AWMF (AWMF-online):
Die durch die federführend(en) Fachgesellschaft(en) eingereichten Dokumente werden inhaltlich unverändert übernommen. Die AWMF behält sich lediglich vor, offensichtliche Schreibfehler zu korrigieren und vergibt eine registerkonforme Versionsnummer.
Die im Leitlinienregister publizierten Leitliniendokumente werden mit „publiziert bei: AWMF-online“ gekennzeichnet.
Die AWMF sichert im Rahmen der technischen Möglichkeiten die Dateien der elektronischen Publikation gegen Verlust oder Veränderung durch Dritte.
Die AWMF untersagt in ihrem Informationssystem allen Nutzenden jegliche kommerzielle Verwendung der Leitlinien ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Urheber*innen (Autor*innen in der Fachgesellschaft) Werden von den Autor*innen(gruppen) Änderungen oder Erweiterungen der Leitlinien beschlossen, ist eine überarbeitete Version der Leitlinie einzureichen. Das AWMF-IMWi tauscht die Dokumente schnellstmöglich aus. Zeitpunkt und Art der Änderung werden vom AWMF-IMWi dokumentiert. - Beschließt die Fachgesellschaft, eine Leitlinie ganz aufzuheben, entfernt das AWMF-IMWi die entsprechende Datei unverzüglich aus der elektronischen Publikation.
Löschung nicht aktualisierter Leitlinien bei der AWMF (Stand: 19.11.2020)
Leitlinien, deren Gültigkeit (entsprechend dem in der Leitlinie angegebenen Gültigkeitszeitraum) abgelaufen ist und für die keine Aktualisierung angemeldet wurde, werden komplett aus der elektronischen Publikation über das Informationssystem der AWMF entfernt.
Der maximale Gültigkeitszeitraum beträgt 5 Jahre ab Verabschiedung durch die beteiligt(en) Fachgesellschaft(en) und Organisationen.
Die AWMF archiviert alte (d.h. nicht weiter verfolgte Leitlinien oder Vorgänger-Versionen aktueller Leitlinien) und stellt diese der/den federführenden Fachgesellschaften auf deren Wunsch zur Verfügung (z.B. für Anfragen im Rahmen von Begutachtungsverfahren).