Leitlinien-Prädikat der AWMF

Seit August 2004 kann für Leitlinien der Klassifikation S3 bei entsprechender Qualität das Prädikat „AWMF-zertifiziert“ vergeben werden. Die Leitlinien-Koordinierenden können die Zertifizierung formlos per E-Mail über das AWMF-Institut für Medizinisches Wissensmanagement (AWMF-IMWi) beantragen:

imwi@awmf.org

Die Eingangsvoraussetzung für das Zertifizierungsverfahren ist die Erfüllung der Qualitätskriterien, die im AWMF-Regelwerk abgebildet sind:

  • Einreichung der Publikation bei der AWMF
  • Klassifikation S3-Leitlinie

Sind die Eingangsvoraussetzungen erfüllt, wird das Zertifizierungsverfahren eingeleitet mit:

  • Bewertung der methodischen Qualität der Leitlinie anhand von AGREE II (Methodische Begutachtung)
  • Einschätzung des erwarteten Einflusses der Leitlinie auf die Gesundheitsversorgung in ihrem Geltungsbereich durch eine/n externen Begutachtende/n (Fachbegutachtung)
  • Votum der AWMF (Beschlussfassung)

Auswahlkriterien für die Begutachtenden sind die Offenlegung von Interessenkonflikten (AWMF-Formblatt), keine Beteiligung an der Entwicklung der Leitlinien, jedoch Erfahrung in der Anwendung von AGREE II (Begutachtende mit Methodenkenntnissen), bzw. wissenschaftliche und klinische Erfahrung in einem für die Begutachtung relevanten Fachgebiet (Fachbegutachtende).

Ist die Zertifizierung erfolgreich, wird die Leitlinie als „AWMF-Leitlinie“ mit einem entsprechenden Siegel auf der AWMF-Homepage publiziert und darf auch in gedruckter Version dieses Prädikat führen, sofern keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen werden.

AWMF-Regel für das Leitlinienregister

Keine

Bezug zum AGREE II-Instrument

Anforderungen für S3-Leitlinien gemäß AGREE II