Gesamtverabschiedung

Nach Abschluss der strukturierten Konsensfindung, ggf. externer Begutachtung und redaktioneller Endüberarbeitung durch die Koordinator*innen wird die gesamte Leitlinie in der Regel im E-Mail-Umlaufverfahren durch alle Mitglieder der Leitliniengruppe verabschiedet. Eine formale Verabschiedung der Vorstände der beteiligten Fachgesellschaften/ Organisationen schließt sich an, um zu gewährleisten, dass alle an der Leitlinienerstellung beteiligten bzw. mit herausgebenden Fachgesellschaften/Organisationen die Inhalte der Leitlinie mittragen. Eventuelle, durch die Fachgesellschaften gewünschte Änderungen an konsensuspflichtigen Passagen, müssen erneut innerhalb der Leitliniengruppe abgestimmt und den Vorständen der anderen beteiligten Fachgesellschaften vorgelegt werden.

AWMF-Regel für das Leitlinienregister: Klassifikation S1, S2- und S3-Leitlinien (Auszug):

Handelt es sich um eine S1-Handlungsempfehlung oder eine S2k-, S2e- oder S3- Leitlinie

  • wird die Leitlinie final von den Vorständen aller beteiligten Fachgesellschaften/Organisationen verabschiedet.

Bezug zum AGREE II-Instrument

kein

Hilfen und Tipps

Der/die Mandatstragende der Fachgesellschaft unterstützt die formale Verabschiedung der Leitlinie im Vorstand der von ihm vertretenen Fachgesellschaft oder Organisation. Im Vorfeld ist zu klären, wie die einzelnen Fachgesellschaften oder Organisationen die Verantwortlichkeit ihrer Mandatstragenden und das Verabschiedungsverfahren für sich geregelt haben. Möglichkeiten sind z.B.:

  • der Vorstand der Fachgesellschaft autorisiert über die Zustimmung der Mandatstragenden hinaus selbst den Inhalt der fertig gestellten Leitlinie,
  • die Fachgesellschaft hat eine Leitlinienkommission eingerichtet, die eine entsprechende Beschlussvorlage für den Vorstand erarbeitet,
  • die Mandatstragenden sind von ihrer Fachgesellschaft autorisiert, im Namen des Vorstands zuzustimmen (mit ihrer Zustimmung stimmt die Fachgesellschaft quasi automatisch zu).

Es wird empfohlen, die Rückmeldung durch die Fachgesellschaft schriftlich einzuholen, dies kann formlos (z.B. per E-Mail) oder mit Hilfe des Musterbriefs "Bitte um formale Verabschiedung durch die Vorstände der Fachgesellschaften sowie Zustimmung zum Nutzungsrechtevertrag" erfolgen.

Nicht vergessen: Umgang mit Änderungen im Leitlinienreport dokumentieren!

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