Externe Begutachtung

Ein Begutachtungsverfahren vor der Veröffentlichung einer Leitlinie ermöglicht es, Unklarheiten oder fehlende Bereiche zu identifizieren. Externe Begutachtende sind Personen, die nicht in die Leitlinienerstellung involviert waren. Dies sollten Expert*innen des medizinischen Bereichs, Patientenvertreter*innen und ggf. auch Methodiker*innen sein.

AWMF-Regel für das Leitlinienregister

Keine

Bezug zum AGREE II-Instrument

Domäne 3: Genauigkeit der Leitlinien-Entwicklung

Kriterium 13: Die Leitlinie wurde vor ihrer Veröffentlichung durch externe Experten begutachtet.

Hilfen und Tipps

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der externen Begutachtung, z.B.

  • eine öffentliche Konsultationsphase: Die Leitlinie wird für eine bestimmte Zeit, z.B. 6 Wochen für die (Fach-)Öffentlichkeit zur Kommentierung bereitgestellt inkl. eines strukturierten Kommentierungsbogens. Dies kann parallel auf der Seite der federführenden Fachgesellschaft und im AWMF-Leitlinienregister erfolgen (ggf. mit Verlinkung). Die Aussendung erfolgt an alle beteiligten Organisationen mit der Bitte um Weitergabe an deren Mitglieder. Zu prüfen ist ggf. eine Ausweitung des Verteilers z.B. an einschlägige Medien oder übergeordnete Institutionen.
  • eine Konsultationsphase durch Peers (z.B. im Rahmen der Verabschiedung der Fachgesellschaftsvorstände oder durch externe Experten)
  • eine Publikation in einem Peer Review Journal

Nicht vergessen: Die Kommentare und den Umgang damit im Rahmen der Konsultationsphase mit der Leitliniengruppe abstimmen und im Leitlinienreport dokumentieren!

Hilfe: Kommentierungsbogen 

Hilfe: Dokumentation zur Konsultation

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