Einreichung zur Publikation bei der AWMF

Die AWMF publiziert gemäß der Verabredung bei der 1. Leitlinien-Konferenz vom 4. Oktober 1995 die von den Mitgliedsgesellschaften der AWMF erarbeiteten und verabschiedeten Leitlinien in ihrem Informationssystem „AWMF online“. Mit der Einreichung der Leitlinien bei der AWMF wird dieser das Recht eingeräumt, die Texte im internetbasierten AWMF-Leitlinienregister zu präsentieren.

Gesamtverabschiedung

Versionierung und Archivierung der Leitlinien im AWMF-Register

Die AWMF vergibt jeweils eine registerkonforme Versionsnummer. Abgelaufene Leitlinien werden von der AWMF archiviert und den federführenden Fachgesellschaften auf Anfrage zur Verfügung gestellt (siehe Regeln der AWMF für die Leitlinienpublikation, Punkt 8).

AWMF-Regel für das Leitlinienregister: Einreichung zur Publikation bei der AWMF (Auszug):

  • Das Leitlinienvorhaben wurde bei der AWMF frühzeitig angemeldet und hat in Folge der Anmeldung eine AWMF-Registernummer erhalten (siehe Regel Anmeldeverfahren für Leitlinien in Planung und Entwicklung). Die Fachgesellschaften zeigen die AWMF- Registernummer und die Klasse (S1, S2e, S2k oder S3) gut sichtbar auf der Titelseite der Leitlinie an.
  • Angaben zur Finanzierung der Leitlinie sowie zur Erklärung von Interessen und zum Umgang mit Interessenkonflikten liegen vor (siehe Regel zur Erklärung von Interessen und Umgang mit Interessenkonflikten). Fertige Leitlinien, bei denen aus der Finanzierung Interessenkonflikte entstehen könnten oder die Interessen-konflikte einzelner Mitwirkender nicht transparent sind, werden nicht in die AWMF-Publikation aufgenommen.
  • Angaben zum methodischen Vorgehen in Bezug auf die angestrebte Klassifikation S1, S2k, S2e, S3 liegen vor (siehe Regeln zur Klassifikation S1, S2k, S2e, S3). Geht aus der Beschreibung zum methodischen Vorgehen im Rahmen der Leitlinienentwicklung (Leitlinienreport) nicht hervor, dass die Kriterien für die angegebene Klassifikation erfüllt wurden, erfolgt gegebenenfalls eine Korrektur der Klassifikation.

Regeln zur Klassifikation S1, S2k, S2e, S3

  • Angaben zum Gültigkeitszeitraum und zur Aktualisierung der Leitlinie liegen vor (s. AGREE II, Kriterium 14) und es ist ein/e Ansprechpartner*in für die Aktualisierung genannt.
  • Die durch die federführende(n) Fachgesellschaft(en) eingereichten Dokumente werden inhaltlich unverändert übernommen. Die AWMF behält sich lediglich vor, offensichtliche Schreibfehler zu korrigieren und vergibt eine registerkonforme Versionsnummer.
  • Die AWMF archiviert alte (d.h. nicht weiter verfolgte Leitlinien oder Vorgänger- Versionen aktueller Leitlinien) und stellt diese der/den federführenden Fachgesellschaften auf deren Wunsch zur Verfügung (z.B. für Anfragen im Rahmen von Begutachtungsverfahren).

Bezug zum AGREE II-Instrument

Kein

Hilfen und Tipps

Vor Einreichung der Leitlinie zur Publikation bei der AWMF sollten die Leitliniendokumente final abgestimmt und der/die Leitlinienbeauftragte und/oder das Leitliniensekretariat der federführenden Fachgesellschaft(en) informiert sein.

Zur Überprüfung der Vollständigkeit der Dokumente empfiehlt sich das Verwenden einer Checkliste (siehe Anhang 11).

Anhang 11: Checkliste zur Publikation bei der AWMF

Weiter zu Leitlinien-Prädikat der AWMF