Eine starke Stimme für die wissenschaftliche Medizin

Medizinische Versorgung

Die AWMF setzt sich für eine evidenzbaierte Gesundheitsversorgung ein. Sie beteiligt sich in umfangreichem Rahmen im Komplex der medizinischen Versorgung. 

Neben dem Mitwirken in Arbeitsgruppen verschiedenster Organisationen, wie u.a. der Bundesärztekammer und dem Institut und dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen, stellt die AWMF die Methodik für die Nationalen VersorgungsLeitlinien bereit und unterstützt verantwortliche medizinische Fachgesellschaften bei deren Erstellung und Weiterentwicklung. Daneben hat die AWMF Kommissionen und Arbeitsgruppen eingerichtet, welche verschiedene Themenbereiche der medizinischen Versorgung abdecken.

Digitalisierung

Leitlinien der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften in der AWMF nehmen in unserem Gesundheitssystem eine zentrale Rolle ein.

Die zunehmenden Ansprüche an die Qualität von Leitlinien und die damit verbundenen Vorgaben an den Erstellungsprozess, der immer schnellere Zuwachs an wissenschaftlichen Publikationen und Daten sowie Barrieren des Transfers von Leitlinienwissen in die Versorgung stellen enorme Herausforderungen für die Fachgesellschaften dar, die sich für die Erhaltung und Verbesserung von Qualität, Aktualität und Verfügbarkeit von Leitlinieninhalten engagieren.

Die Nutzung digitaler Hilfsmittel birgt das Potential, perspektivisch alle Schritte im „Lebenszyklus“ von Leitlinien effizienter zu gestalten – von der Entwicklung und Verwaltung über die Verbreitung und Implementierung bis zur Evaluierung und Fortschreibung.

Die Medizin muss sich neuen Technologien zur Unterstützung der Generierung, Synthese, Disseminierung, Implementierung und Evaluierung von Wissen für die evidenzbasierte, individualisierte Gesundheitsversorgung öffnen. Dazu ist ein Gesamtkonzept nötig: Medizinisches Wissensmanagement wird digital.

Die AWMF hat ein umfassendes Projekt zur Digitalisierung von Leitlinien und des medizinischen Wissensmanagements aufgesetzt: Dissolve-E. Zur Begleitung des Projekts hat die AWMF eine Task-Force eingerichtet.

Arbeitsgruppe IT-Task Force der AWMF


Vorträge und Berichte

Links

Elektronische Patientenakte

Qualitätsmanagement

Mitglieder der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften betreiben nicht nur klinische Forschung und engagieren sich in der Aus-, Weiter- und Fortbildung. Sie versorgen auch die Bürger*innen und Patient*innen nach dem neuesten Stand der Wissenschaft. In allen drei Bereichen gilt das Qualitätsmanagement als ein Instrument zur Erreichung hoher Qualitätsziele.

Daher verpflichten unter anderem alle für die Versorgung relevanten Sozialgesetzbücher (SGB V: Gesetzliche Krankenversorgung, SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen und SGB XI: Soziale Pflegeversicherung) die Versorgungseinrichtungen zur Qualitätsdarlegung und zum internen Qualitätsmanagement. Hinzu kommt noch die sektorenübergreifende Versorgung, für die sich derzeit ein sektorenübergreifendes Qualitätsmanagement im Aufbau befindet.   

Hochwertige Leitlinien und die aus ihnen abgeleiteten Indikatoren für die Prozessqualität, Befragungen von Bürger*innen, Patient*innen, Mitarbeiter*innen und externen Mitversorger*innen, lesbare Qualitätsdarlegungen, medizinisch orientierte Zertifizierungen und Benchmark-Techniken („Lernen von den Guten“) sind neben anderen Instrumente des Qualitätsmanagements, die von den wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften mitentwickelt, gelehrt und eingesetzt werden. Weitere wichtige Aufgaben sieht die AWMF in der Umsetzung und Evaluierung des medizinischen Qualitätsmanagements.

Die AWMF ist zur Stellungnahme berechtigt bei den Methoden und der Entwicklung von Qualitätsindikatoren gegenüber dem Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen nach §137a SGB V (IQTiG) und bei den Chroniker-Behandlungsprogrammen (DMP) nach §137f  SGB V gegenüber dem G-BA. 
Sie ist mit Sitz und Stimme in den Kuratorien von IQTiG und IQWiG vertreten.

Links

AQUA: Qualitätsindikatoren und sektorenübergreifende Qualität (zuständig bis Ende 2014)

IQTiG: Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (zuständig seit 2015)
QG-BA: Qualitätssicherung und Chroniker-Behandlungsprogramme
IQWIG: Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen – Patienteninformationen, Evidenzberichte
ÄZQ: Ärztliches Zentrum für Qualität der BÄK und der KBV

Eine besondere Bedeutung haben die gutachterlichen Expertisen zur Vergleichstherapie von Arzneimitteln. Diese sind hier erläutert.

Gutachterliche Expertisen zur Vergleichstherapie – Anfragen aus dem G-BA

Die AWMF vermittelt über das AWMF-Institut für Medizinisches Wissensmanagement Anfragen aus dem G-BA für gutachterliche Expertisen zur Vergleichstherapie für Nutzenbewertungsverfahren oder Studien zu neuen Arzneimitteln an thematisch befasste Fachgesellschaften.

Der seit Ende 2019 gültige §35a Abs. 7 SGB V sieht die Einbindung der medizinischen wissenschaftlichen Fachgesellschaften und der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) in die Beratungen des G-BA zur Vergleichstherapie vor.

Seit 1. Januar 2022 gilt ein Vertrag zwischen der AWMF und dem G-BA, der eine Vergütung der erstellenden Expert*innen aus bis zu zwei Fachgesellschaften sowie der AWMF für die Organisation vorsieht. Die Organisation für die hämatologischen und onkologischen Verfahren hat die AWMF der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und medizinische Onkologie übertragen.

Kontakt für Fragen zu Expertisen zur Vergleichstherapie: vergleichstherapie@awmf.org

Service und Informationen zu Nutzenbewertung von Medikamenten

Bewertung von Medizinprodukten

Zur fachlichen Begleitung der nationalen und europäischen Prozesse rund um den Themenkomplex Medizinprodukte hat die AWMF eine Ad-hoc-Kommission eingesetzt:

Bewertung von Medizinprodukten

Mit Veranstaltungen und Stellungnahmen hat sie unter anderem den Vorgang zum Implantateregistergesetz und die Umsetzung der EU-Medizinprodukte-Verordnung (MDR) kritisch begleitet.

In-vitro-Diagnostik

Im Rahmen der Diskussion zur Europäischen Verordnung für In-vitro-Diagnostik wurd im September 2019 erst als Sektion und später eine Ad-hoc-Kommission gegründet: 

In-vitro-Diagnostik

Mit Positionierungen, Veranstaltungen und Arbeitshilfen begleitet sie unter anderem kritisch die Implementierung der EU-Verordnung (IVDR) und unterstützt die Mitgliedsgesellschaften bei der Umsetzung der Verordnung.

Arbeitshilfen der Ad-hoc-Kommission In-vitro-Diagnostik