
Leitlinien-Detailansicht
Hüftdysplasie
Registernummer 187 - 054
Klassifikation
S2k
Stand: 01.12.2021 , gültig bis 30.11.2026
Die Leitlinien von DGOU, DGU und DGOOC werden seit 2022 als DGOU-Leitlinien geführt. Die Freigaben der zum Erstellungszeitpunkt beteiligten Fachgesellschaften behalten ihre Gültigkeit.
Verfügbare Dokumente
Langfassung der Leitlinie "Hüftdysplasie"
- Download
- 4,56 MB
Federführende Fachgesellschaft
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU)
Visitenkarte
-
Basisdaten
Verfügbare Dokumente
Langfassung der Leitlinie "Hüftdysplasie"- Download
- 4,56 MB
Federführende Fachgesellschaft
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU)Visitenkarte -
Anwender- & Patientenzielgruppe
Adressaten
Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin, Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie, Kinderorthopäden, Kinderradiologen und zur Information für Eltern.Patientenzielgruppe
Säuglinge, Kleinkinder/Kinder und Jugendliche.Versorgungsbereich
Früherkennung, Prävention, Diagnostik und ambulante und stationäre Behandlung sowohl in der primärärztlichen, als auch in der spezialisierten Versorgung. -
Herausgeber & Autoren
Federführende Fachgesellschaft
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU)VisitenkarteBeteiligung weiterer AWMF-Gesellschaften
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)VisitenkarteGesellschaft für Pädiatrische Radiologie e.V. (GPR)VisitenkarteBeteiligung weiterer Fachgesellschaften/Organisationen
Vereinigung für Kinderorthopädie (VKO) der DGOOC (mit-federführend)Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU)Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ)Hüftdysplasie-InitiativeAnsprechpartner (LL-Sekretariat):
Lena Marie Marter DGOU-Leitliniensekretariat
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e. V. (DGOU)
Straße des 17. Juni 106-108
10623 Berlin Tel.: 030 – 340 60 36 15 e-Mail senden -
Inhalte
Gründe für die Themenwahl:
Die Hüftdysplasie ist eine häufigsten Skeletterkrankungen im Kindesalter, daher bedarf es 17 Jahre nach Erstellung der vorhandenen S1-Leitlinie einer Überarbeitung.
Zielorientierung der Leitlinie:Notwendigkeit der strukturierten Früherkennung darlegen, diagnostische und therapeutische Algorhythmen erstellen
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