
Leitlinien-Detailansicht
Erhöhter TSH-Wert in der Hausarztpraxis
Stand: 01.06.2016 , gültig bis 31.05.2021
26.3.2020: Gültigkeit der Leitlinie nach inhaltlicher Überprüfung durch das Leitliniensekretariat verlängert bis 31.5.2021
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Basisdaten
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Kurzfassung der Leitlinie "Erhöhter TSH-Wert in der Hausarztpraxis"- Download
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Patientenleitlinie "Erhöhter TSH-Wert in der Hausarztpraxis"- Download
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Interessenkonflikt-ErklärungenVerbindung zu themenverwandten Leitlinien
Federführende Fachgesellschaft
Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V. (DEGAM)Visitenkarte -
Anwender- & Patientenzielgruppe
Adressaten
Diese Leitlinie soll hausärztlich tätigen Ärzten Handlungsempfehlungen geben, welche diagnostischen und therapeutischen Vorgehensweisen bei erwachsenen Patienten mit erhöhten TSH-Werten eingeleitet werden sollten.Patientenzielgruppe
erwachsene PatientenVersorgungsbereich
Ärzte mit hausärztlichem Versorgungsauftrag -
Herausgeber & Autoren
Federführende Fachgesellschaft
Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V. (DEGAM)VisitenkarteBeteiligung weiterer AWMF-Gesellschaften
Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie e.V. (DGE)VisitenkarteDeutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM)VisitenkarteAnsprechpartner (LL-Sekretariat):
Dr. med. Anne Barzel DEGAM-Geschäftsstelle Leitlinien
c/o Institut für Allgemeinmedizin
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
Martinistraße 52
20246 Hamburg Tel.: +49 (0)40 7410-59769 Fax.: +49 (0)40 7410-53681 e-Mail sendenLeitlinienkoordination:
Prof. Dr. med. Antje BergmannLeitlinienkoordination:
Dr. med. Klaus-Heinrich BründelLeitlinienkoordination:
Jeannine Schübel -
Inhalte
Gründe für die Themenwahl:
Das Thyreoidea-stimulierendes Hormon (TSH) wird als zentraler Marker für Schilddrüsen-funktionsstörungen häufig laborchemisch bestimmt. Die TSH-Wertbestimmungen erfolgen ambulant oder auch stationär einerseits bei symptombedingtem Verdacht auf eine Schilddrü-senerkrankung, andererseits aber auch bei Routine-Laborbestimmungen. Allein in der ambulanten hausärztlichen Versorgung erfolgte im Jahr 2012 bei 24,7% der Patienten (repräsentative Stichprobe von Versicherten einer großen deutschen Krankenkasse in Baden-Württemberg) mindestens eine TSH-Wertbestimmung (unveröffentlichte eigene Daten). In der Folge der TSH-Wertbestimmungen ergeben sich häufig Hausarzt-Patienten-Kontakte mit dem Beratungsanlass „erhöhtes TSH“ und der Notwendigkeit weiterführender diagnostischer und therapeutischer Entscheidungen.
Zielorientierung der Leitlinie:Die hausärztlich tätigen Ärzte sollen sensibilisiert werden für:
- eine kritische Bewertung erhöhter TSH-Werte unter Beachtung unterschiedlicher TSH-Referenzbereiche und der hohen interindividuellen Variabilität von TSH-Werten,
- eine kontrollierte individuell angepasste Therapie, unter Abwägen von Nutzen und Risiken für den Patienten (Wohlbefinden, Nebenwirkungen, Risiko für kardiovaskuläre Folgeerkrankungen),
- eine Vermeidung von Übertherapie durch Verringerung unnötiger Thyroxintherapien auch nach OP sowie Vermeidung von Kombinationstherapien (Jod mit Thyroxin, T3 mit T4),
- ein frühzeitiges Erkennen, Eingreifen und die interdisziplinäre Zusammenarbeit („Schnittstellen“) bei Komplikationen und abwendbar gefährlichen Verläufen,
- eine Entängstigung der Patienten im latenten Krankheitsstadium auch durch die Vermeidung einer zu frühen Pathologisierung.
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