
Leitlinien-Detailansicht
Radiosynoviorthese
Stand: 31.10.2019 , gültig bis 30.10.2024
21.12.2020: redaktionell überarbeitete Langfassung ausgetauscht; 13.5.2020: redaktionell überarbeitete Langfassung und Leitlinienreport ausgetauscht; 20.2.2020: redaktionell überarbeitete Langfassung ausgetauscht
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Basisdaten
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Federführende Fachgesellschaft
Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin e.V. (DGN)Visitenkarte -
Anwender- & Patientenzielgruppe
Adressaten
NuklearmedizinerPatientenzielgruppe
Patienten mit endzündlichen GelenkerkrankungenVersorgungsbereich
Ambulanter bzw. stationärer Bereich -
Herausgeber & Autoren
Federführende Fachgesellschaft
Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin e.V. (DGN)VisitenkarteBeteiligung weiterer AWMF-Gesellschaften
Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie e.V. (DGRh)VisitenkarteDeutsche Schmerzgesellschaft e.V.VisitenkarteBeteiligung weiterer Fachgesellschaften/Organisationen
Österreichische Gesellschaft für Nuklearmedizin und molekulare BildgebungSchweizerische Gesellschaft für Nuklearmedizin (SGNM)Ansprechpartner (LL-Sekretariat):
Götz Jonas Leiter der DGN-Geschäftsstelle
Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin
Nikolaistraße 29
37073 Göttingen Tel.: (0551) 4 88 57 - 4 01 e-Mail sendenLeitlinienkoordination:
Prof. M. Gabriel -
Inhalte
Gründe für die Themenwahl:
Wiederaufnahme einer früheren Handlungsempfehlung
Zielorientierung der Leitlinie:Ziel dieser Handlungsempfehlung ist die Unterstützung des Arztes für Nuklearmedizin sowie derbehandelnden respektive zuweisenden Fachdisziplinen bei der Auswahl und Betreuung geeigneterPatienten, bei denen eine Radiosynoviorthese (RSO) aufgrund einer entzündlichen Gelenkerkrankung(inkl. hämophiler Arthropathie und therapierefraktärer Gelenksergüssen nach Arthroplastien)durchgeführt werden soll. Dies beinhaltet Informationen über die Therapieplanung und -durchführung,die Behandlung möglicher Nebenwirkungen sowie die Nachsorge. Diese Handlungsempfehlungbasiert auf der vorhergehenden DGN-Leitlinie aus dem Jahre 1997 (1).Zur Verbesserung der Lesbarkeit wurde auf die geschlechtsspezifische Anwendung von Bezeichnungenverzichtet. Diese gelten sinngemäß für alle Geschlechter.
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