
Leitlinien-Detailansicht
Kindesmisshandlung, - missbrauch, -vernachlässigung unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik (Kinderschutzleitlinie)
Stand: 05.02.2019 , gültig bis 31.01.2024
02.06.2020: "Distribution of haematomas in healthly children under the age of 6" publiziert / 20.05.2020: Kitteltasche "Hämatome" ausgetauscht / 18.02.2020 und 18.09.2019: Kurzfassung nach redaktioneller Änderung ausgetauscht
Zum Beginn der Leitlinienentwicklung Ende 2014 gab es keine aktuelle, umfassende, evidenzbasierte und multiprofessionell-entwickelte Leitlinie zum Kinderschutz.Die drei u.g. über die AWMF veröffentlichten Leitlinien zum Thema Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen waren nicht evidenzbasiert und nicht multiprofessionell konsentiert. Bis auf die AWMF S1 Leitlinie 064/014 „Verdacht auf Misshandlung“ hatten sie ihre Gültigkeit zum Projektbeginn 2014 verloren:AWMF S1 LL Nr. 028/034 „Vernachlässigung, Misshandlung, sexueller Missbrauch“ der Dt. Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP), erstellt 1999, überarbeitet 2006, abgelaufen 2010.AWMF S2 LL Nr. 071/003 „Kindesmisshandlung und Vernachlässigung“ der Dt. Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ), erstellt 2002, überarbeitet 2008, abgelaufen 2012.AWMF S1 LL 064/014 „Verdacht auf Misshandlung“ der Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie (GPR), erstellt 2001, überarbeitet 2013, gültig bis 2018.International gibt es keine aktuelle, evidenzbasierte Leitlinie, die das Schnittstellenmanagement zwischen Gesundheitswesen, Jugendhilfe und Pädagogik einerseits aufgreift und andererseits alle drei Bereiche in die Erstellung der Leitlinie einbezieht.Ziel dieser Leitlinie ist es daher, eine umfassende, interdisziplinäre Kinderschutzleitlinie unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik auf höchstem wissenschaftlichem Niveau zu erstellen.Nach Beschluss der Konstituierenden Sitzung wurden praxisrelevante Handlungsempfehlungen fallorientiert und auf höchstem wissenschaftlichem Niveau für den medizinischen Kinderschutz erarbeitet. Grundlage für die Entwicklung der für die Literaturrecherche relevanten Fragestellungen war eine Fallabfrage über die zu diesem Zeitpunkt beteiligten Fachgesellschaften. Es konnten 476 reale Kinderschutzfälle aus den unterschiedlichen Versorgungsbereichen zugrunde gelegt werden. Durch diese Herangehensweise profitiert die Leitlinie von einer umfassenden Reichweite im Bereich des Kinderschutzes. Für eine qualitativ hochwertige und zielorientierte Arbeit im medizinischen Kinderschutz ist das Schnittstellenmanagement mit wichtigen, nicht medizinischen Fachbereichen wie der Jugendhilfe und Pädagogik unabdingbar.Im Zentrum der Leitlinie steht das Kind. Dies spiegeln auch die Endpunkte (outcomes) der Schlüsselfragen wider (siehe 4.6 Schlüsselempfehlungen). Dementsprechend beziehen sich alle Handlungsempfehlungen auf die Detektion und die Diagnostik einer Kindeswohlgefährdung oder den Schutz vor einer Kindeswohlgefährdung.Der Fokus liegt hier auf der Komplexität verschiedener Einflussfaktoren von Kindeswohlgefährdung, die durch die Expertise verschiedener Fachkräfte umfassender erschlossen und beurteilt werden kann. Auch die Partizipation von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt unterschiedliche Effektebenen, wie zum Beispiel das Wohlergehen des Kindes, therapeutische Effekte, Verständnis und Sicherheit des Kindes. Die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit (Verdacht auf) Kindeswohlgefährdung kann durch Anwendung der evidenzbasierten Handlungsempfehlungen sowie der Klinischen Konsensuspunkten und Statements unter der Berücksichtigung einer Nutzen-Risiko-Beurteilung und der Präferenz des Kindes oder des Jugendlichen auf die individuelle Situation angepasst werden.
- Zugewinn an Sicherheit für die Fachkräfte im Erkennen, Beurteilen und Handeln mit möglichen Fällen der unterschiedlichen Formen von Kindeswohlgefährdung.
- Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für die Diagnostik der unterschiedlichen Formen von Kindeswohlgefährdung.
- Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für den Umgang mit anderen Professionen, insbesondere aus den Bereichen Jugendhilfe und Pädagogik.
- Fachkräfte für die Partizipation von Kindern und Jugendlichen am Kinderschutzverfahren zu sensibilisieren.
- Das Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im Gesundheitswesen anderen Fachkräften (aus dem Bereich Jugendhilfe und Pädagogik) und Kindern und Jugendlichen nahezubringen.
-
Basisdaten
Verfügbare Dokumente
Kurzfassung der Leitlinie "Kindesmisshandlung, - missbrauch, -vernachlässigung unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik (Kinderschutzleitlinie)"- Download
- 4,15 MB
Langfassung der Leitlinie "Kindesmisshandlung, - missbrauch, -vernachlässigung unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik (Kinderschutzleitlinie)"- Download
- 6,55 MB
Leitlinienreport- Download
- 4,65 MB
Evidenzbericht- Download
- 4,48 MB
Änderungen der Langfassung (Dieses Dokument enthält alle Kommentierungen der öffentlichen Konsultationsphase und des Review Verfahrens durch die beteiligten Fachgesellschaften und Organisationen)Zusatzdokument "Soziale Arbeit"Zusatzdokument "APP Pilani kinder schützen"Zusatzdokument "Gynäkologie"Zusatzdokument "Krankenpflege"Zusatzdokument "Medizin"Zusatzdokument "Psychologie"Zusatzdokument "Rechtsmedizin"Zusatzdokument "Kinder- und Jugendversion_1"Zusatzdokument "Kinder- und Jugendversion_2"Kitteltaschenkarte "Hämatome"Kitteltaschenkarte "Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung"Zusatzdokument "Dentale Vernachlässigung & Verzahnung im Kinderschutz"Zusatzdokument "Bildgebung bei Verdacht auf Kindesmisshandlung"Zusatzdokument "Strukturierte Befragung von Kindern und Jugendlichen"english version "Child abuse and neglect guideline: involving Youth Welfare and Education Services"report "Child abuse and neglect guideline: involving Youth Welfare and Education Services""Distribution of haematomas in healthly children under the age of 6"Kitteltaschenkarte "Anhaltspunkte für eine Vernachlässigung bei Kindern bis 5 Jahre"Federführende Fachgesellschaft
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)VisitenkarteDeutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V. (DGKCH)VisitenkarteDeutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e.V. (DGSPJ)VisitenkarteDeutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP)VisitenkarteGesellschaft für Pädiatrische Radiologie e.V. (GPR)VisitenkarteDeutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM)Visitenkarte -
Anwender- & Patientenzielgruppe
Adressaten
Die Anwenderzielgruppe dieser Leitlinie ist primär die der medizinischen Fachkräfte. Daneben soll die Kinderschutzleitlinie Kindern und Jugendlichen selbst und Akteuren aller Fachrichtungen und Professionen, die in Kontakt mit Kindern stehen, bei denen der Verdacht auf eine Misshandlung, Vernachlässigung und/oder einen Missbrauch besteht, unterstützen, medizinischen Kinderschutz zu verstehen. Dadurch soll nicht nur die Erwartung an den medizinischen Kinderschutz geformt werden, sondern vielmehr die Kooperation aller Partner im Kinderschutz gestärkt werden.Patientenzielgruppe
Die Zielgruppe der Leitlinie bilden Kinder und Jugendliche von 0-18 Jahren mit Verdacht auf die Gefährdung des Kindeswohles und der Kindergesundheit. Ungeborene werden mit in die Zielgruppe der Fragestellungen aufgenommen, wenn mütterliche Kontextfaktoren Relevanz haben. In der Konsequenz werden auch Handlungsempfehlungen für das familiäre Umfeld formuliert.Versorgungsbereich
Das Alleinstellungsmerkmal bei dieser Leitlinie ist die Beschreibung der Schnittstelle zwischen dem ambulanten/stationären Bereich des Gesundheitswesens und der Jugendhilfe und der Pädagogik.
Es werden bewusst keine Vorgaben an die nicht medizinischen Versorgungsbereiche formuliert. Ziel der Leitlinie ist es, das Vorgehen im Gesundheitsbereich evidenzbasiert festzulegen und an den entsprechenden Schnittstellen sinnvolle Vorgehensweisen darzulegen. Somit sind sowohl Kooperation der Versorgungsbereiche, Prävention als auch Früherkennung, Diagnostik und Therapie Bestandteil der Handlungsempfehlungen.
-
Herausgeber & Autoren
Federführende Fachgesellschaft
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)VisitenkarteDeutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V. (DGKCH)VisitenkarteDeutsche Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin e.V. (DGSPJ)VisitenkarteDeutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP)VisitenkarteGesellschaft für Pädiatrische Radiologie e.V. (GPR)VisitenkarteDeutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM)VisitenkarteBeteiligung weiterer AWMF-Gesellschaften
Deutsche Dermatologische Gesellschaft e.V. (DDG)VisitenkarteDeutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG)VisitenkarteDeutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e.V.VisitenkarteDeutsche Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie e.V. (DGMKG)VisitenkarteDeutsche Gesellschaft für Neurochirurgie e.V. (DGNC)VisitenkarteDeutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN)VisitenkarteDeutsche Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe e.V. (DGPFG)VisitenkarteDeutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie e.V. (DGPM)VisitenkarteDeutsche Gesellschaft für Sexualforschung e.V. (DGfS)VisitenkarteDeutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e.V. (DG-Sucht)VisitenkarteDeutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU)VisitenkarteDeutsche Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde e.V. (DGKiZ)VisitenkarteDeutsche Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU)VisitenkarteDeutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde e.V. (DGZMK)VisitenkarteDeutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG)VisitenkarteDeutschsprachige Gesellschaft für Psychotraumatologie e.V. (DeGPT)VisitenkarteBeteiligung weiterer Fachgesellschaften/Organisationen
Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin (DGKIM) (mit-federführend)Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ)Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendgynäkologie e.V.Berufsverband der Frauenärzte e.V. (BVF)Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. (BVKJ)Berufsverband der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten e.V. (bkj)Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie in Deutschland (BKJPP)Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD)Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-ZentrenBundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ)Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e. V. (BAG)Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke)Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V. (BVÖGD)Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e.V. (bvvp)Bundesverband für Erziehungshilfe (AFET)Bundesvereinigung Verhaltenstherapie im Kindes- und Jugendalter e.V. (BVKJ)Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG)Deutsche BischofskonferenzDeutsche Gesellschaft für Ambulante Allgemeine Pädiatrie (DGAAP)Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (DGfE)Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung (DGfPI)Deutsche Gesellschaft für Soziale Arbeit (DGSA)Deutsche Gesellschaft für Suchtpsychologie e.V. (dg sps)Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V. (DGVT)Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS)Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen (DVSG)Deutscher Behindertenrat (DBR)Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH)Deutscher Berufsverband Rettungsdienst e.V. (DBRD)Deutscher Kinderschutzbund (DKSB) Landesverband NRWDeutscher Landkreistag (Landkreis Grafschaft Bentheim, Landratsamt Ortenaukreis, Kreis Steinburg, Landkreistag - Saarpfalz Kreis, Landkreistag - Erzgebirgskreis)Deutscher Verband der Ergotherapeuten (DVE) e.V.Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF)Deutsches Jugendinstitut (DJI)Ethno-Medizinisches Zentrum (EMZ)Gesamtverband für Suchthilfe (GVS)Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz (ism)Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH)Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK)Rat der Evangelischen Kirche in DeutschlandVereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Deutschland e.V. (VAKJP)Weisser Ring e.V.Ansprechpartner (LL-Sekretariat):
Geschäftsstelle der Deutschen Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin Universitätskinderklinik
Adenauerallee 119
53113 Bonn Tel.: 0228 287 33326 e-Mail sendenLeitlinienkoordination:
Die Autoren sind in alphabethischer Reihenfolge dargestellt: Blesken, M., Franke, I., Freiberg, J., Kraft, M., Kurylowicz, L., Rohde, M., Schwier, F. -
Inhalte
Gründe für die Themenwahl:
Zum Beginn der Leitlinienentwicklung Ende 2014 gab es keine aktuelle, umfassende, evidenzbasierte und multiprofessionell-entwickelte Leitlinie zum Kinderschutz.Die drei u.g. über die AWMF veröffentlichten Leitlinien zum Thema Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen waren nicht evidenzbasiert und nicht multiprofessionell konsentiert. Bis auf die AWMF S1 Leitlinie 064/014 „Verdacht auf Misshandlung“ hatten sie ihre Gültigkeit zum Projektbeginn 2014 verloren:AWMF S1 LL Nr. 028/034 „Vernachlässigung, Misshandlung, sexueller Missbrauch“ der Dt. Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP), erstellt 1999, überarbeitet 2006, abgelaufen 2010.AWMF S2 LL Nr. 071/003 „Kindesmisshandlung und Vernachlässigung“ der Dt. Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ), erstellt 2002, überarbeitet 2008, abgelaufen 2012.AWMF S1 LL 064/014 „Verdacht auf Misshandlung“ der Gesellschaft für Pädiatrische Radiologie (GPR), erstellt 2001, überarbeitet 2013, gültig bis 2018.International gibt es keine aktuelle, evidenzbasierte Leitlinie, die das Schnittstellenmanagement zwischen Gesundheitswesen, Jugendhilfe und Pädagogik einerseits aufgreift und andererseits alle drei Bereiche in die Erstellung der Leitlinie einbezieht.Ziel dieser Leitlinie ist es daher, eine umfassende, interdisziplinäre Kinderschutzleitlinie unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik auf höchstem wissenschaftlichem Niveau zu erstellen.Nach Beschluss der Konstituierenden Sitzung wurden praxisrelevante Handlungsempfehlungen fallorientiert und auf höchstem wissenschaftlichem Niveau für den medizinischen Kinderschutz erarbeitet. Grundlage für die Entwicklung der für die Literaturrecherche relevanten Fragestellungen war eine Fallabfrage über die zu diesem Zeitpunkt beteiligten Fachgesellschaften. Es konnten 476 reale Kinderschutzfälle aus den unterschiedlichen Versorgungsbereichen zugrunde gelegt werden. Durch diese Herangehensweise profitiert die Leitlinie von einer umfassenden Reichweite im Bereich des Kinderschutzes. Für eine qualitativ hochwertige und zielorientierte Arbeit im medizinischen Kinderschutz ist das Schnittstellenmanagement mit wichtigen, nicht medizinischen Fachbereichen wie der Jugendhilfe und Pädagogik unabdingbar.Im Zentrum der Leitlinie steht das Kind. Dies spiegeln auch die Endpunkte (outcomes) der Schlüsselfragen wider (siehe 4.6 Schlüsselempfehlungen). Dementsprechend beziehen sich alle Handlungsempfehlungen auf die Detektion und die Diagnostik einer Kindeswohlgefährdung oder den Schutz vor einer Kindeswohlgefährdung.Der Fokus liegt hier auf der Komplexität verschiedener Einflussfaktoren von Kindeswohlgefährdung, die durch die Expertise verschiedener Fachkräfte umfassender erschlossen und beurteilt werden kann. Auch die Partizipation von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt unterschiedliche Effektebenen, wie zum Beispiel das Wohlergehen des Kindes, therapeutische Effekte, Verständnis und Sicherheit des Kindes. Die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit (Verdacht auf) Kindeswohlgefährdung kann durch Anwendung der evidenzbasierten Handlungsempfehlungen sowie der Klinischen Konsensuspunkten und Statements unter der Berücksichtigung einer Nutzen-Risiko-Beurteilung und der Präferenz des Kindes oder des Jugendlichen auf die individuelle Situation angepasst werden.
Zielorientierung der Leitlinie:- Zugewinn an Sicherheit für die Fachkräfte im Erkennen, Beurteilen und Handeln mit möglichen Fällen der unterschiedlichen Formen von Kindeswohlgefährdung.
- Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für die Diagnostik der unterschiedlichen Formen von Kindeswohlgefährdung.
- Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für den Umgang mit anderen Professionen, insbesondere aus den Bereichen Jugendhilfe und Pädagogik.
- Fachkräfte für die Partizipation von Kindern und Jugendlichen am Kinderschutzverfahren zu sensibilisieren.
- Das Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im Gesundheitswesen anderen Fachkräften (aus dem Bereich Jugendhilfe und Pädagogik) und Kindern und Jugendlichen nahezubringen.
Bitte loggen Sie sich ein.