
Leitlinien-Detailansicht
Diagnostik und Begutachtung asbestbedingter Berufskrankheiten
Stand: 11.11.2020 , gültig bis 10.11.2025
13.1.2021: Langfassung und Angaben zu Interessenkonflikten ausgetauscht
Federführende Fachgesellschaft
Beteiligung weiterer AWMF-Gesellschaften
Beteiligung weiterer Fachgesellschaften/Organisationen
Ansprechpartner (LL-Sekretariat):
Prof.in Dr.in Monika A. Rieger e-Mail sendenLeitlinienkoordination:
Prof. Dr. med. Thomas Kraus Institut für Arbeits-, Sozial- und UmweltmedizinUniklinik, RWTH Aachen
Pauwelsstrasse 30
52074 Aachen e-Mail senden
Leitlinienkoordination:
Prof. Dr. med. Helmut Teschler (DGP)-
Basisdaten
Verfügbare Dokumente
Langfassung der Leitlinie "Diagnostik und Begutachtung asbestbedingter Berufskrankheiten"- Download
- 6,21 MB
Leitlinienreport- Download
- 0,76 MB
Angaben zu InteressenkonfliktenFederführende Fachgesellschaft
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM)VisitenkarteDeutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP)Visitenkarte -
Anwender- & Patientenzielgruppe
Adressaten
Die Leitlinie wendet sich insbesondere an Ärzte, die arbeitsbedingte, asbestfaserstaubverursachte Erkrankungen diagnostizieren und/oder begutachten. Hierzu gehören Fachärzte für Arbeitsmedizin, Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Pathologie, Pneumologie, Radiologie und Rehabilitationsmedizin. Zugleich soll sie zur Information für Gynäkologen sowie Personen, Organisationen, Kostenträger sowie medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften, Berufsverbände, Mitglieder des Ärztlichen Sachverständigenrats Berufskrankheiten und die Sozialgerichte in Deutschland dienen, die direkt oder indirekt mit diesem Thema beschäftigt sind. Vertreter von Patientenorganisationen für Asbestbedingte Erkrankungen und deren klinisch-wissenschaftliche Berater waren in den Erstellungsprozess eingebunden.Patientenzielgruppe
Aktuell und ehemals asbestexponierte PersonengruppenVersorgungsbereich
Ambulant, stationär, Prävention, Diagnostik, Rehabilitation -
Herausgeber & Autoren
Federführende Fachgesellschaft
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM)VisitenkarteDeutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP)VisitenkarteBeteiligung weiterer AWMF-Gesellschaften
Deutsche Gesellschaft für Pathologie e.V. (DGP)VisitenkarteDeutsche Röntgengesellschaft, Gesellschaft für Medizinische Radiologie e.V. (DRG)VisitenkarteDeutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. (DGHNO-KHC)VisitenkarteBeteiligung weiterer Fachgesellschaften/Organisationen
Vereinigung Deutscher Staatlicher Gewerbeärzte e.V.Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, DGUVBundesverband der Asbestose-SelbsthilfegruppenAnsprechpartner (LL-Sekretariat):
Prof.in Dr.in Monika A. Rieger e-Mail sendenLeitlinienkoordination:
Prof. Dr. med. Thomas Kraus Institut für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin
Uniklinik, RWTH Aachen
Pauwelsstrasse 30
52074 Aachen e-Mail sendenLeitlinienkoordination:
Prof. Dr. med. Helmut Teschler (DGP) -
Inhalte
Gründe für die Themenwahl:
Nach §§ 1 und 9 Abs. 1 SGB VII in Verbindung mit Nrn. 4103, 4104, 4105 und 4114 der Anlagen?1, 2 der Berufskrankheitenverordnung (BKV) haben die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung diese arbeitsbedingten asbestfaserstaubverursachten Erkrankungen als Berufskrankheiten festzustellen, gegebenenfalls therapeutische Maßnahmen (Heilbehandlung) zu gewähren und die durch diese Berufskrankheiten entstandene MdE zu entschädigen. Aufgabe der medizinischen Begutachtung ist es dabei insbesondere, die entsprechenden Krankheiten zu diagnostizieren, die hieraus herrührenden Funktionseinschränkungen zu ermitteln und Vorschläge zur Prävention und zu akuten Behandlungsmaßnahmen und zu Rehabilitationsoptionen im stationären und ambulanten Bereich sowie zur Festlegung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) zu machen und ggf. Maßnahmen entsprechend § 3 BKV einzuleiten.
Zielorientierung der Leitlinie:Diese Leitlinie verfolgt das Ziel, bei den asbestfaserstaubverursachten Erkrankungen medizinische Definitionen der einzelnen Krankheitsbilder zu vermitteln und konsentierte Aussagen zur Diagnostik sowie wichtige Aussagen zur Bewertung der Befunde und zur Bedeutung des Asbestnachweises für die Praxis zu geben. Des Weiteren werden Empfehlungen für die Erstellung eines Zusammenhangsgutachtens gegeben. Im Rahmen der Erstellung der Revision der Leitlinie wurde insbesondere Wert darauf gelegt, die neuen Erkenntnisse seit der Erstellung der ersten Version der Leitlinie darzustellen und bei der Formulierung der Aussagen bzw. Empfehlungen die vorhandene Evidenz kritisch zu bewerten und zu diskutieren.
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