Stellungnahme zum Referentenentwurf „Elektronische Arzneimittelinformations-Verordnung – EAMIV“ Verordnung über die Mindestanforderungen der Informationen nach §73 Absatz 9 Satz 2 DGB V in elektronischen Programmen für die Verordnung von Arzneimitteln durch Vertragsärzte und zur Veröffentlichung der Beschlüsse nach § 35a Absatz 3a SGB V

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