Stellungnahme der AWMF zum Referentenentwurf einer Implantateregister-Gebührenverordnung
Berlin, 08.08.2023 · Im Implantateregistergesetz (IRegG) ist in §33 (1) und (2) die Finanzierung des Implantateregisters Deutschland festgeschrieben. Zur Umsetzung wurde am 24.07.2023 der Referentenentwurf der zugehörigen Implantateregister-Gebührenverordnung (IRegGebV) vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt mit der Möglichkeit einer Stellungnahme bis 11.08.2023.