Resolution zur Weiterbildungsordnung (November 2002)
Die Delegiertenkonferenz der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) hat am 9. November 2002 in Frankfurt am Main die nachfolgende Resolution ohne Gegenstimen bei 5 Enthaltungen beschlossen (Begründung durch das Präsidium):
Resolution
Die Delegiertenkonferenz der AWMF stellt fest, dass der jetzt vorgelegte Entwurf der Muster-Weiterbildungsordnung für die Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften nicht akzeptabel ist und zurückgezogen werden muss.
Begründung:
Die AWMF stellt fest, dass die überwiegende Mehrheit ihrer Mitgliedsgesellschaften die im Entwurf einer neuen Muster-Weiterbildungsordnung genannten Definitionen, Bestimmungen und angestrebten Strukturen sowohl für die wissenschaftliche Weiterbildung in den Fachgebieten als auch für den Erhalt der Qualität der Patientenversorgung und die Qualifizierung der Weiterzubildenden als ungeeignet und schädlich ansieht. Die Mitgliedsgesellschaften der AWMF sind der Auffassung, dass der Entwurf gegenüber dem geltenden Weiterbildungsrecht in vieler Hinsicht einen Rückschritt darstellt und nicht geeignet ist, die Qualität der ärztlichen Weiterbildung zu verbessern. Sie beklagen weiterhin die mangelnde Transparenz des Verfahrens und die ungenügende Berücksichtigung des sachverständigen Rates der Fachgesellschaften.
Die Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften sehen sich außerstande, den vorgelegten Entwurf in Einzelbereichen zu verbessern und verlangen deshalb die Zurücknahme des Entwurfs, um Gelegenheit zu einer weitergehenden sachbezogenen Diskussion zu geben. Das gilt insbesondere für das Problem Innere Medizin / Allgemeinmedizin und die Gestaltung der Intensivmedizin, eines essentiellen Anteils aller klinischen Fächer. Die AWMF ist in Übereinstimmung mit den Vertretern des Faches Innere Medizin der Auffassung, dass der vorliegende Entwurf die Notwendigkeiten der Allgemeinmedizin nicht verbessern wird, auf der anderen Seite aber durch die faktische Beseitigung des Faches Innere Medizin unter alleiniger Betonung seiner Schwerpunkte auf diesem Gebiet ein Defizit bei den Weiterzubildenden und einen Versorgungsnotstand in der Bundesrepublik Deutschland erzeugt.
Die chirurgischen Fächer begrüßen die Möglichkeit einer partnerschaftlichen Aufteilung des Gebietes Chirurgie. Wie auch andere Fächer finden sie aber ihre intensiven Vor- und Zuarbeiten in dem vorgelegten ersten Entwurf vom 25. 9. 2002 inhaltlich nur teilweise wieder.
Die Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften warnen eindringlich vor einer übereilten Verabschiedung dieses Entwurfs. Sie sind der Ansicht, dass seine Umsetzung einschneidende und nachteilige Auswirkungen auf die Struktur und die Qualität der ambulanten und stationären Krankenversorgung in universitären und nichtuniversitären Einrichtungen haben wird. Auf zahlreiche fachspezifische Fragen betreffende Stellungnahmen der Fachgesellschaften zu diesem Entwurf wird verwiesen.