Resolution zur Neufassung der Ärztlichen Approbationsordnung (März 1996)
Die außerordentliche Delegiertenkonferenz der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) am 2. März 1996 in Frankfurt am Main hat folgende Stellungnahme zu dem seit 20.1.1996 vorliegenden Diskussionsentwurf einer Neufassung der Ärztlichen Approbationsordnung erarbeitet:
Resolution der AWMF zum vorliegenden Diskussionsentwurf einer Neufassung der Ärztlichen Approbationsordnung
Die AWMF als Dachorganisation von 101 in ihr zusammengeschlossenen Fachgesellschaften strebt aus ihrer ständigen Verantwortung für die wissenschaftliche Medizin eine hohe Qualität der Ärztlichen Ausbildung auf wissenschaftlicher Basis an. Obwohl die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften eine Neufassung der Ärztlichen Ausbildung für erforderlich halten, lehnen sie den seit dem 20. 1. 1996 vorliegenden Diskussionsentwurf einer neuen Ärztlichen Approbationsordnung ab.
Um das Ausbildungsziel, nämlich den auf wissenschaftlicher Basis ausgebildeten Arzt, zu erreichen, müssen beim gegenwärtigen Beratungsstand u.a. folgende, teilweise gravierende Änderungen im vorliegenden Entwurf vorgenommen werden:
- Um die ganzheitliche Betrachtungsweise in der Medizin zu fördern, muß das gesamte Spektrum der theoretischen und klinischen Fächer in das Curriculum einbezogen werden. Dies muß sich niederschlagen in den entsprechenden Leistungsnachweisen und Prüfungsvorschriften.
- Für den Unterricht am Krankenbett stehen geeignete Patienten nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung, um die derzeitige Zahl von Studierenden nach den Vorgaben der neuen Ärztlichen Approbationsordnung zu unterrichten. Eine Korrektur der Parameter der personal- und patientenbezogenen Kapazitätsberechnung ist vorzunehmen.
- Den Medizinischen Fakultäten ist eine weitgehende Gestaltungsfreiheit bei der Organisation der Lehre und der Prüfungen zuzugestehen.
- Da das Lernverhalten der Studierenden durch die Art der Prüfungen bestimmt wird, sollte zumindest der 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung vollständig an die Hochschule delegiert werden. Hierbei kann das IMPP den Fakultäten Hilfestellung leisten.
- Der intensivere Unterricht in Kleingruppen wird die personellen und räumlichen Möglichkeiten der Medizinischen Fakultäten überfordern. Dieses gilt sowohl für den 1. wie für den 2. Ausbildungsabschnitt. Zudem ist in der Übergangsphase mit erheblichen Mehrbelastungen durch Unterricht in zwei verschiedenen Fassungen der Ärztlichen Approbationsordnung zu rechnen. Daher müssen für die Überlappungsphase besondere Erleichterungen eingeräumt werden.
- Die AWMF ist der Meinung, daß die Aufteilung des Studiums in zwei Abschnitte von je 2,5 Jahren ungünstig ist und votiert für eine Aufteilung in 2 plus 3 Jahre (4 plus 6 Semester) - dies umso mehr, als die Approbationsordnung für Zahnärzte in ihrer Aufteilung des Studiums soeben der jetzt gültigen Ärztlichen Approbationsordnung angepaßt wurde.
- Die in den Anlagen 1 und 2 vorgesehenen Grenzen für Abweichungen von den vorgegebenen Unterrichtsveranstaltungen und das rechnerische Austauschverfahren zwischen verschiedenen Unterrichtsformen müssen gestrichen werden.
- Wie seit Jahren angemahnt, müssen zunächst die Rahmenbedingungen (finanzielle Konsequenzen, Kapazitätsfragen) der Ausbildung zum Arzt an den Hochschulen angepaßt werden, um die Neufassung der Ärztlichen Approbationsordnung umsetzen zu können.
Die AWMF sieht sich nicht in der Lage, bis zum 15. März 1996 eine ausführliche und den weitreichenden Konsequenzen der Neuordnung der Ärztlichen Approbationsordnung gerecht werdende Stellungnahme vorzulegen. Sie ist nach wie vor bereit, intensiv und konstruktiv an einer Neufassung der Ärztlichen Approbationsordnung mitzuwirken, die dem formulierten Ausbildungsziel gerecht wird. Eine Fristverlängerung bis zum 20. Mai 1996 (nächste Delegiertenkonferenz der AWMF findet am 11. Mai 1996 statt) ist daher erforderlich.
Erarbeitet im Rahmen einer außerordentlichen Delegiertenkonferenz der AWMF am 2. März 1996 in Frankfurt/Main