Resolution zur Klassifikation im Gesundheitswesen (November 1994)
Die Delegiertenkonferenz der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) am 11. November 1994 in Frankfurt am Main hat einstimmig folgende Resolution zur Klassifikation im Gesundheitswesen beschlossen:
Resolution zur Klassifikation im Gesundheitswesen
Die AWMF und die in ihr zusammengeschlossenen Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften sind weiterhin bereit, an der Erarbeitung einer einheitlichen, aus den gegenwärtig vorhandenen zwei Fassungen harmonisierten 6-stelligen Version der Prozedurenklassifikation "Internationale Klassifikation der Prozeduren in der Medizin IKPM/ICPM" mitzuarbeiten.
Die AWMF ist allerdings derzeit nicht bereit, sich an der vorzeitigen Herausgabe einer privaten, mit den Fachgesellschaften nicht ausreichend abgestimmten 6-stelligen Version zu beteiligen.
Die AWMF fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, das bereits von den Spitzenverbänden der Krankenkassen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der AWMF befürwortete "Kuratorium für Klassifikation im Gesundheitswesen" baldmöglichst einzurichten.
Die AWMF betont zum wiederholten Mal, daß die Weiterentwicklung und Pflege der IKPM - insbesondere die Erweiterung auf einen 6-stelligen Code und die Einbeziehung weiterer medizinischer Gebiete - ausschließlich über das DIMDI, beraten durch das "Kuratorium", amtlich und gemeinfrei erfolgen muß.
Die in der AWMF zusammengeschlossenen Fachgesellschaften werden wie bisher zugunsten gemeinfreier Lösungen dem BMG / DIMDI ihren Sachverstand unentgeltlich (wie im DFG-Begutachtungsverfahren) zur Verfügung stellen.