Resolution zur Förderung der Allgemeinmedizin (Mai 1998)

Die Delegiertenkonferenz der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) am 9. Mai 1998 in Frankfurt am Main hat folgende Resolution zur Förderung der Allgemeinmedizin beraten:

Die von der Gesundheitsministerkonferenz gewünschte Förderung der Allgemeinmedizin kann durch die Realisierung einer Forderung der AWMF zusätzlich unterstützt werden:

Weiterbildungsstellen für die Allgemeinmedizin können bei der dringend notwendigen Sicherung der Qualität der sonstigen fachärztlichen Krankenversorgung freigemacht werden, wenn der § 4.8 der Musterweiterbildungsordnung (wie bereits von der AWMF-Delegiertenkonferenz vom 7. 5. 1992 vorgeschlagen) geändert wird:

"Innerhalb der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit für ein Gebiet muß grundsätzlich die Hälfte der Zeit unter Leitung von Ärzten oder in Institutionen abgeleistet werden, die im vollen Umfang zur Weiterbildung befugt sind. Für die Weiterbildung in Gebieten, die Pflichtzeiten in mehreren Gebieten umfassen, können Sonderregelungen gelten."

Begründung:

  • Der Förderung der Allgemeinmedizin steht entgegen, daß junge Ärzte mehrheitlich andere fachärztliche Qualifikationen anstreben und dadurch Weiterbildungsstellen für die Allgemeinmedizin blockieren.
  • Die nötige Änderung des § 4.8 WBO hätte zur Folge, daß in nicht vollermächtigten Fachkliniken Weiterbildungszeiten nur beschränkt auf das Fach, aber voll für die Allgemeinmedizin angerechnet werden könnten und deshalb auch entsprechend genutzt würden.
  • Dies deckt sich mit dem Ziel des Initiativprogramms, dessen Lösungswege aber unpraktikabel sind:
  1. Die Einrichtung von Stellen an Kliniken, die nur für die Allgemeinmedizin anrechenbar sind, setzen den vertraglichen Verzicht auf die inhaltlich mögliche Anrechenbarkeit auf eine andere Facharztqualifikation voraus. Dieser Verzicht auf den Schutz des Artikels 12.1 GG ist rechtlich vermutlich nicht durchzusetzen.
  2. Der Vorschlag, unterschiedliche Curricula auf gleichen Fachstationen für Allgemeinärzte und für Fachärzte anzubieten, ist praktisch undurchführbar.

Präsidium der AWMF im Auftrag der Delegiertenkonferenz vom 9. Mai 1998 in Frankfurt/Main

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