Resolution zur Fahrerlaubnisverordnung (Mai 1998)
Die Delegiertenkonferenz der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) am 9. Mai 1998 in Frankfurt am Main hat folgende Resolution zur Fahrerlaubnisverordnung beraten:
Die AWMF, vertreten durch ihr Präsidium, widerspricht nachdrücklich der geplanten Veränderung der Fahrerlaubnisverordnung, da sie die fachärztliche Begutachtung Betroffener mit einem weiten Spektrums an Gesundheitsproblemen nicht mehr sicherstellt.
Diese Qualitätseinbuße der wissenschaftlich begründeten Begutachtungspraxis geht voll zu Lasten einer großen Gruppe von Führerscheininhabern, aber auch zu Lasten der Sicherheit im Straßenverkehr.
Begründung:
- In der noch gültigen StVZO Abschnitt A, Teil 1, § 3 Abs. 2 wird im Zweifelsfalle die Prüfung zur Eignung des Führers eines Kraftfahrzeuges u.a. dadurch geregelt, daß die Verwaltungsbehörde die Beiziehung eines amts- oder fachärztlichen Zeugnisses oder das Gutachten einer anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle einholt.
- In der geplanten Änderung wird die medizinisch-psychologische Begutachtung praktisch über die fachärztliche Kompetenz gestellt. Denn nach den §§ 11 (3) und 13 (1) Ziffer 2 a-f entscheiden die medizinisch-psychologischen Untersuchungsstellen über die Beiziehung eines Facharztes. Jährlich sollen etwa 200.000 fachärztliche Gutachten zur Fahreignung erforderlich sein. Die Beteiligung der bisher in Praxen und Kliniken tätigen Fachärzte wäre nicht mehr zu sichern.
- Unverständlicherweise sind die Nutznießer der neuen Regelung die medizinisch-psychologischen Untersuchungsstellen der Technischen Überwachungsvereine und deren Diplompsychologen ohne ärztliches Wissen.
- Betroffen von der Qualitätsminderung der Begutachtung sind einerseits Personen, die mit schematisierten Gutachten die Fahrerlaubnis unnötigerweise oder unnötig lange verlieren. Andererseits wird aber auch die Sicherheit im Straßenverkehr in Folge unerkannt gebliebener Risiken von Fahrzeugführern vermindert.
Präsidium der AWMF im Auftrag der Delegiertenkonferenz vom 9. Mai 1998 in Frankfurt/Main