Resolution zum 2. GKV-Neuordnungsgesetz (2. GKV-NOG) (Mai 1997)
Die Delegiertenkonferenz der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) am 10. Mai 1997 in Frankfurt am Main hat folgende Resolution verabschiedet:
Mit völligem Unverständnis hat die AWMF, die derzeit 111 wissenschaftliche Fachgesellschaften mit insgesamt 128.000 Mitgliedern aus allen Bereichen der Medizin vertritt, zur Kenntnis genommen, daß der Deutsche Bundestag Zusätzen im Sozialgesetzbuch (SGB V, 2. GKV-NOG) zugestimmt hat, die medizinischen Sektierern und Außenseitern mit wissenschaftlich ungeprüften und nicht haltbaren diagnostischen und therapeutischen Verfahren auf den Grundlagen einer "Binnenanerkennung" Zugang zu Leistungen des Sozialversicherungssystems verschaffen.
Die AWMF fordert die Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, bei den erneuten Beratungen des SGB V (2. GKV-NOG) den folgenden Zusätzen sowie den daraus resultierenden weiteren Regelungen nicht zuzustimmen:
- in § 135 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 "in der jeweiligen Therapierichtung"
- in § 92 Abs. 3a "sowie den maßgeblichen Dachverbänden der besonderen Therapierichtungen"