WissZeitVG: Echte Verbesserungen nur durch flankierende Maßnahmen möglich
Berlin, 17. Juni 2026 · Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) begrüßt den aktuellen Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich (WissZeitVG) grundsätzlich, erachtet aber Änderungen in der Finanzierung der Hochschulen als notwendig, um die gewünschten Verbesserungen für Forscherinnnen und Forscher in Deutschland zu erreichen.
Das WissZeitVG zielt insgesamt auf eine Verkürzung der Anstellungsdauern auf befristeten Verträgen bis zur Qualifizierung für eine Dauerstelle in Forschung und Lehre (Qualifizierungsphase). Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Anzahl der Zielpositionen unterhalb von Professuren deutlich erhöht werden. Ohne diese flankierenden Maßnahmen erhöht das Gesetz nur den Druck auf den wissenschaftlichen Nachwuchs, der nach immer kürzeren Zeiten entweder eine der zu wenigen Zielpositionen erreicht haben muss, oder nur noch auf Projekten mit unsicherer Möglichkeit für die eigene Weiterqualifikation weiterbeschäftigt werden kann (Drittmittelbefristung). Wenn auch das nicht gelingt, muss dieser hochqualifizierte Personenkreis die akademische Forschung in Deutschland endgültig verlassen.
Die AWMF bekräftigt auch ihre Forderung aus dem Jahr 2015, dass Teilzeitbeschäftigungen zu einer entsprechenden Ausdehnung der Befristungshöchstgrenzen führen müssen. Andersartige Regelungen implizieren, dass in der unbezahlten Zeit mit derselben Intensität weitergearbeitet wird. Dies ist zum einen arbeitsrechtlich nicht haltbar und zeugt zum anderen von mangelnder Wertschätzung gegenüber der Leistung, die Qualifikanten für das gesamte Wissenschaftssystem erbringen. Aus demselben Grund sollte die Vollzeitbeschäftigung die Regel sein.
Die AWMF begrüßt das Anliegen des Gesetzes, mehr Verlässlichkeit und Transparenz für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierephasen sowie eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie herzustellen. Sie teilt die Analyse des BMFTR, dass die in dieser Hinsicht erwünschten Verbesserungen durch das Gesetz bislang nicht im erwünschten Umfang erreicht werden konnten, sieht die Ursache hierfür allerdings nicht in Mängeln des Gesetzes an sich, sondern vor allem in der fehlenden Flankierung des Gesetzes durch Änderungen in der Finanzierung der Hochschulen durch die Bundesländer.
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