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Stellungnahme zur Positivliste (November 2001)

Die AWMF begrüßt die Bemühungen des Bundesministeriums für Gesundheit, die Arzneitherapie auf eine rationale Basis zu stellen und dies im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung umzusetzen.

Die AWMF ist jedoch der Meinung, dass der vorliegende Entwurf diesem Anspruch nicht gerecht werden kann. Die Gliederung in einen Hauptteil und einen Anhangsteil lässt ein krasses Missverhältnis zwischen wissenschaftlich begründeten Arzneimitteln und solchen erkennen, die dem heutigen Wissenschaftsverständnis nicht gerecht werden und daher die Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung über Gebühr unnötig belasten.

Die AWMF kann keine Gründe dafür erkennen, dass die Beibehaltung der Arzneimittel im Anhangsteil der Positivliste einen wesentlichen Beitrag zu den erforderlichen Einsparungen im Gesundheitswesen leisten kann. Aus diesen Gründen hält die AWMF ausschließlich eine solche Positivliste für sinnvoll, die aus Arzneimittel(gruppe)n besteht, die nach wissenschaftlich anerkannten Kriterien geprüft worden sind.

Delegiertenkonferenz und Präsidium der AWMF, November 2001

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