Stellungnahme der Ad-hoc-Kommission Versorgungsstrukturen der AWMF zum Referentenentwurf zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)
Die AWMF wurde am 05.08.2025 um Stellungnahme zu oben genanntem Gesetzentwurf mit Frist bis zum 21.08.2025 – zeitgleich mit einer mündlichen virtuellen Anhörung – gebeten. Die AWMF hat ihrerseits ihre thematisch befassten Mitgliedsgesellschaften gebeten, bei gesehenem Bedarf eine für die jeweilige Mitgliedsfachgesellschaft spezifische Stellungname zu erstellen. Die bis einschließlich 19.08.2025 bei der AWMF eingegangenen Stellungnahmen von 19 Mitgliedsfachgesellschaften sind dieser Stellungnahme in der Anlage beigefügt (s. Anlage 1). Diese äußern sich auch zu weiteren (fachgesellschaftsspezifischen) Aspekten, die wir ebenfalls zu berücksichtigen bitten. Die folgende Stellungnahme der AWMF wurde von dem Vorsitzenden der Ad-hoc-Kommission Versorgungsstrukturen verfasst und wird von den Mitgliedern der Ad-hoc-Kommission sowie dem AWMF-Präsidium unterstützt.