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Stellungnahme der AWMF zum Stand der Krankenhausreform im November 2023

Berlin, 8.11.2023 · Die AWMF und ihre Mitgliedsfachgesellschaften haben sich seit Februar aktiv an der Ausgestaltung der Krankenhausreform beteiligt. Orientiert an bestehenden, qualitativ hochwertigen Versorgungsmodellen wurden Vorschläge zu Leistungsgruppen und deren Ausstattung eingebracht als Grundlage für eine entsprechende Vergütung.  Als Maßgabe wird seitens der Politik nun einzig die Orientierung am Modell aus Nordrhein-Westfalen (NRW) angegeben. Dieses Modell wurde nicht für eine Vergütung nach Leistungsgruppen entwickelt und enthält substanzielle Lücken für die Beschreibung der Leistungen im Krankenhaus in Bezug auf Leistungsbereiche, Leistungsgruppen und Qualitätskriterien. Die Vorschläge der Fachgesellschaften wurden weitgehend nicht aufgegriffen oder ohne fachlich-inhaltliche Begründung verändert. Die AWMF ad hoc Kommission Versorgungsstrukturen macht mit der vorliegenden Stellungnahme erneut auf die Vorschläge der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften aufmerksam.

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