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Resolution zum Weiterbildungsausschuss (November 2002)

Die Delegiertenkonferenz der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) hat am 9. November 2002 in Frankfurt am Main die nachfolgende Resolution ohne Gegenstimen bei 1 Enthaltung beschlossen (Begründung durch das Präsidium):

Resolution

Die Delegiertenkonferenz der AWMF fordert die Bundesärztekammer auf, in den Weiterbildungsausschuss der BÄK einen stimmberechtigten ständigen Vertreter der AWMF aufzunehmen.

Begründung:

Die ständige Weiterentwicklung der Muster-Weiterbildungsordnung ist ordnungspolitische Aufgabe der Bundesärztekammer, der Landesärztekammern und des Deutschen Ärztetages.

Die inhaltliche Ausgestaltung und kontinuierliche Anpassung der Weiterbildungsordnung an die wissenschaftliche Entwicklung der Medizin und die Anforderungen der klinischen Realität und Krankenversorgung machen die Mitwirkung eines Vertreters der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften im Weiterbildungsausschuss der Bundesärztekammer zwingend notwendig.

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