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Fallot´sche Tetralogie im Kindes-, Jugend- und jungenen Erwachsenenalter

Registernummer 023 – 015

Art der Veröffentlichung: Anmeldung

Version 5.0

Diese Leitlinie gibt orientierende Anweisungen für fachgerechtes, diagnostisches und therapeutisches ärztliches Handeln bei Patienten, bei denen eine Fallot’sche Tetralogie diagnostiziert wurde. Die Leitlinie entbindet den Arzt nicht von seiner Verantwortung im einzelnen Krankheitsfall und hat weder haftungsbegründende noch haftungsausschließende Wirkung. Sie legt ausschließlich ärztlich-wissenschaftliche und keine wirtschaftlichen Aspekte dar. Die Leitlinie gibt den zum Zeitpunkt der Abfassung gültigen Stand medizinischen Wissens wieder.

  • Veröffentlicht am: 03.07.2026

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