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Diagnostik und Behandlung primärer Tic-Störungen („TicCare“)

Registernummer 030 – 012

Art der Veröffentlichung: Anmeldung

Version 6.0

Bereitstellung von evidenz- und konsensbasierten Empfehlungen zur multidisziplinären Versorgung von Menschen jeden Alters mit primären Tic-Störungen durch eine vollständige Überarbeitung und Aktualisierung der mittlerweile ungültigen S1-Leitlinie aus dem Jahr 2012 und Weiterentwicklung zu einer S3-Leitlinie „Diagnostik und Behandlung primärer Tic-Störungen“ unter Berücksichtigung psychoedukativer Elemente sowie psychotherapeutischer, medikamentöser und operativer Behandlungen in Abhängigkeit von Alter, Geschlecht, Erkrankungsschwere und –dauer, ergänzt durch Behandlungsempfehlungen häufiger, komorbid auftretender psychiatrischer Erkrankungen. Besonderes Augenmerk wird darüber hinaus auf die Differenzialdiagnostik gelegt und im Speziellen die Abgrenzung zu funktionellen Tic-ähnlichen Störungen und Bewegungsstereotypien. Ergänzend sollen Kurz- und Patient:innenleitlinien erstellt werden für praxisnahe, frei verfügbare Handlungsempfehlungen für alle relevanten Fachgruppen bzw. Laien. In der S3-Leitlinie „Zwangsstörungen“ (038 – 017) werden Tic-Störungen zwar als psychische Komorbidität von Zwangsstörungen erwähnt, gleichzeitig wird aber darauf hingewiesen, dass Tic-Störungen als eigenständige Kategorie unter den Entwicklungsstörungen (neurodevelopmental disorders) klassifiziert werden und somit eine Differenzialdiagnose darstellen. Im Kapitel „6. Pharmakotherapie“ wird hervorgehoben, dass komorbide Tics ein prognostisch ungünstiger Faktor für die Therapie der Zwangsstörung darstellen. Darüber hinaus findet sich in der Leitlinie lediglich ein einseitiger Abschnitt zur Behandlung von Tic-Störungen (11.1.3., S. 235-236). Darin werden überwiegend Studien zitiert, in denen vergleichend eine Behandlung von Teilnehmenden mit Zwangsstörung mit und ohne Tics untersucht wurde. Dopplungen bzw. Widersprüche der geplanten S3-Leitlinie „Diagnostik und Behandlung primärer Tic-Störungen“ zur S3-Leitlinie „Zwangsstörungen“ können ausgeschlossen werden, da die S3-Leitlinie „Zwangsstörungen“ weder eine Beschreibung enthält zu den Grundlagen, Diagnostik und Klassifikation von Tic-Störungen, noch Studien zur Psychotherapie, Pharmakotherapie und operativen Behandlung von Tics erwähnt werden.

  • Veröffentlicht am: 01.10.2026

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