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AWMF sieht tierexperimentelle Forschung gefährdet

Berlin, 1. März 2024 · Der Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes enthält keine Lösungen zur Auflösung von Rechtsunsicherheiten, was weiterhin negative Auswirkungen auf die tierexperimentelle Forschung haben wird. Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) kritisiert dies und sieht es als notwendig an, eine weitere Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung vorzunehmen.

Die Kritik der AWMF bezieht sich insbesondere auf §17 Absatz 2 mit den darin enthaltenden verschärften Strafen, ohne Rechtssicherheit für Forschende zu schaffen. „Es ist zu befürchten, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sich zukünftig nicht mehr dazu bereit erklären, eine Versuchstierhaltung zu leiten, da Ihnen schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen drohen“, erklärt Prof. Rolf-Detlef Treede, Präsident der AWMF.

Ein Verbot der Zurschaustellung von Tieren mit bestimmen Merkmalen nach §11 Absatz 1 begrüßt die AWMF grundsätzlich. „Allerdings könnte dies dazu führen, dass das Verbot auch bei Bilddaten in Lehrbüchern, Fachaufsätzen und wissenschaftlichen Vorträgen Anwendung finden könnte. Das widerspricht massiv der Forschungs- und Lehrfreiheit und erschwert eine sachliche Aufklärung über Tierversuche“, sagt der Geschäftsführer der AWMF, Dennis Makoschey.

Die AWMF unterstützt nachdrücklich das Ziel des Gesetzesentwurfs, den Tierschutz bei der Haltung und Nutzung von Tieren umfassend zu stärken, fordert aber auch, die Forschung stärker zu berücksichtigen.

Weitere Informationen

Gemeinsame Stellungnahme der AWMF und der DHM zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes 

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