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Borderline-Persönlichkeitsstörung

Registernummer 038 – 015

Art der Veröffentlichung: Leitlinie

Version 2.0

Die Klassifikationssysteme DSM-5 und ICD-10 sprechen von einer Persönlichkeitsstörung, wenn bei einer Person bestimmte Verhaltens-, Gefühlsund Denkmuster vorhanden sind, die merklich von den Erwartungen der soziokulturellen Umgebung abweichen und sich in einem breiten Spektrum sozialer und persönlicher Situationen bemerkbar machen. Dabei sind die Persönlichkeitszüge überdauernd vorhanden, unflexibel und wenig angepasst und führen in klinisch bedeutsamer Weise zu Leiden oder Beeinträchtigung in sozialen, beruflichen oder anderen wichtigen Funktionsbereichen. Dies kann sich in mangelnder Beziehungsfähigkeit und Isolation oder in konflikthaft und instabil verlaufenden Beziehungen ausdrücken, oder aber die Balance zwischen Nähe und Autonomie stören. Dabei kann die Person selbst dieses Muster problematisch und veränderungswürdig erleben oder nicht.  

Die Emotional instabile (ICD-10) bzw. Borderline-Persönlichkeitsstörung (BPS; DSM-5) manifestiert sich als eine schwerwiegende Störung der Affektregulation, begleitet von tiefgreifenden Störungen des Selbstbildes und des zwischenmenschlichen Verhaltens. Meist manifestiert sich die Problematik bereits in der frühen Adoleszenz. Ausgeprägte Stimmungsschwankungen und schwere Selbstzweifel sind begleitet von dysfunktionalen Mustern auf der Verhaltensebene, wie beispielsweise Selbstverletzungen, Suizidversuchen, Drogenproblemen und Essstörungen. Die meisten klinischen Auffälligkeiten lassen sich entweder als Folge einer gestörten Affektregulation verstehen oder als (dysfunktionaler) Versuch, diese zu bewältigen. So werden etwa Selbstverletzungen oder auch Essanfälle oder Alkoholabusus häufig zur Milderung von intensiven Erregungszuständen eingesetzt. Langfristig können sich diese dysfunktionalen Kompensationsmechanismen als komorbide Störungen manifestieren, welche die Entwicklung der Symptomatik negativ beeinflussen und die Therapie häufig erschweren. 

Die Leitlinie verfolgt folgende Gesamtziele: 

  • Verbesserung der Erkennung und differenziellen Diagnostik von BPS
  • Verbesserung der Versorgung von Menschen mit BPS, Linderung ihrer Belastung und ihres Leids
  • Zusammenfassung der aktuellen Evidenz zur absoluten und relativen Wirksamkeit und Effizienz vorhandener Behandlungsmöglichkeiten
  • Orientierungshilfen für Akteure des Gesundheitswesens innerhalb des deutschen Ge-sundheitssystems, basierend auf evidenz- bzw. (im Falle unzureichender Evidenz) kon-sensbasierter Empfehlungen
  • Verbesserung der Unterstützung von Familien und Angehörigen von Menschen mit BPS
  • Hilfestellungen zur Organisation und Abstimmung verschiedener Versorgungsbereiche und Hilfsmöglichkeiten
  • Vermeidung nicht hilfreicher oder schädlicher Interventionen

Erwartete Effekte: 

  • Rechtzeitige und präzise Indikationsstellung
  • Verbesserung der Versorgung durch Empfehlung adäquater Therapiemöglichkeiten und Hilfen für Betroffene und Angehörige sowie Nicht-Empfehlung nicht hilfreicher oder schädlicher Interventionen und Angebote
  • Optimierung von Schnittstellen innerhalb des Gesundheitssystems
  • Effektive Verbreitung und Umsetzung der Empfehlungen durch Einbeziehung und Kon-sensbildung verschiedener Professionen, Organisationen und von Betroffenen in die Leitlinienerstellung
  • Veröffentlicht am: 21.11.2022
  • Stand: 14.11.2022
  • gültig bis: 31.05.2026

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