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Die rechtsmedizinische Leichenöffnung
Stand: 31.12.2012 , gültig bis 31.12.2017
Aktualisierung der bereits bestehenden Leitlinie; ca. 20 000 Leichen werden pro Jahr in Deutschland in rechtsmedizinischen Instituten im Auftrag der Staatsanwaltschaften obduziert. Die Qualitätssicherung bezüglich der Durchführung der Obduktion und der Befundbewertung ist ein wichtiger Aspekt im Hinblick auf die Rechtssicherheit. Ein standardisiertes, leitliniengerechtes Vorgehen bei den Obduktionen trägt dazu bei, die Rechtssicherheit und Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
Gewährleistung einer hohen Qualität der Untersuchung, der Befunderhebung sowie der Befundbewertung auf der Basis eines einheitlichen Maßstabs.
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Basisdaten
Verfügbare Dokumente
Langfassung der Leitlinie "Die rechtsmedizinische Leichenöffnung"- Download
- 0,11 MB
Leitlinienreport- Download
- 0,03 MB
Interessenkonflikt-ErklärungenAnmeldung UpdateFederführende Fachgesellschaft
Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM)Visitenkarte -
Anwender- & Patientenzielgruppe
Adressaten
RechtsmedizinerPatientenzielgruppe
Nichtnatürliche Todesfälle, Todesfälle mit ungeklärter TodesartVersorgungsbereich
Rechtsmedizin -
Herausgeber & Autoren
Federführende Fachgesellschaft
Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM)VisitenkarteAnsprechpartner (LL-Sekretariat):
Prof. Dr. med. T. Bajanowski Direktor des Instituts für Rechtsmedizin
Hufelandstraße 55
45122 Essen Tel.: 0201 / 723-3600 Fax.: 0201 / 723-5940 e-Mail sendenLeitlinienkoordination:
Prof. Dr. med. T. Bajanowski -
Inhalte
Gründe für die Themenwahl:
Aktualisierung der bereits bestehenden Leitlinie; ca. 20 000 Leichen werden pro Jahr in Deutschland in rechtsmedizinischen Instituten im Auftrag der Staatsanwaltschaften obduziert. Die Qualitätssicherung bezüglich der Durchführung der Obduktion und der Befundbewertung ist ein wichtiger Aspekt im Hinblick auf die Rechtssicherheit. Ein standardisiertes, leitliniengerechtes Vorgehen bei den Obduktionen trägt dazu bei, die Rechtssicherheit und Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
Zielorientierung der Leitlinie:Gewährleistung einer hohen Qualität der Untersuchung, der Befunderhebung sowie der Befundbewertung auf der Basis eines einheitlichen Maßstabs.
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