
Leitlinien-Detailansicht
Händigkeit - Bedeutung und Untersuchung
Stand: 21.11.2014 , gültig bis 20.11.2019
Adressaten
Versorgungsbereich
-
Basisdaten
Verfügbare Dokumente
Langfassung der Leitlinie "Händigkeit - Bedeutung und Untersuchung"- Download
- 0,46 MB
Interesssenkonflikt-Erklärungen- Download
- 0,09 MB
Federführende Fachgesellschaft
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM)Visitenkarte -
Anwender- & Patientenzielgruppe
Adressaten
Arbeitsmediziner/innen, Betriebsärzte/innen, Arbeitswissenschaftler/innenVersorgungsbereich
Prävention, Früherkennung, Diagnostik, Therapie, Rehabilitation -
Herausgeber & Autoren
Federführende Fachgesellschaft
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM)VisitenkarteBeteiligung weiterer Fachgesellschaften/Organisationen
Gesellschaft für Arbeitswissenschaft (GfA)Ansprechpartner (LL-Sekretariat):
Prof. Dr. Monika A. Rieger Mitglied des Vorstands der DGAUM e.V.
Institut für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Versorgungsforschung
Universitätsklinikum Tübingen
Wilhelmstr. 27
72074 Tübingen e-Mail sendenLeitlinienkoordination:
Dr. Johanna Barbara Sattler approbierte Psychotherapeutin
Erste deutsche Beratungs- und Informationsstelle für Linkshänder und umgeschulte Linkshänder e.V.
Sendlinger Str. 17
80331 MünchenLeitlinienkoordination:
Dr. Andre Klußmann Institut für Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie e.V. – ASER
Corneliusstr. 31
42329 Wuppertal -
Inhalte
Gründe für die Themenwahl:
Die Leitlinie „Untersuchung der Händigkeit“ wurde im Jahr 1999 erarbeitet und zuletzt im Jahr 2004 aktualisiert. Eine Überarbeitung der Leitlinie ist erforderlich.
Der Händigkeit kommt bei vielen beruflichen Tätigkeiten eine hohe Bedeutung zu. Zur Häufigkeit von Linkshändern gibt es in der Literatur allerdings widersprüchliche Angaben, da die Gruppe der umgeschulten Linkshänder oft nur unvollständig erfasst werden kann. Es ist davon auszugehen, dass die populäre „Faustregel“ eines „scheinbar vernachlässigbaren“ Anteils von 10% gegenüber 90 % Rechtshändern unzulässig ist und eher mit einem weitaus größeren Linkshänderanteil zu rechnen ist. In der Fachliteratur finden sich Angaben zu einem Linkshänderanteil in der Bevölkerung von bis zu 50%. Das ist wiederum für die Berufswelt entscheidend, da in der arbeitenden Bevölkerung belastungsarme Arbeitsbedingungen für umgeschulte Linkshänder und Linkshänder per se adäquat zu berücksichtigen sind.
Zielorientierung der Leitlinie:Weiterentwicklung und Aktualisierung entsprechend der Zielstellungen aus den vorherigen Versionen dieser Leitlinie
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