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Arbeit unter Einwirkung von Infrarotstrahlung (Wärmestrahlung) - Gefährdungen und Schädigungen von Augen und Haut
Registernummer 002 - 010
Klassifikation
S1
Stand: 29.02.2012 (in Überarbeitung), gültig bis 28.02.2017
Seit > 5 Jahren nicht aktualisiert, Leitlinie wird zur Zeit überprüft.
Gründe für die Themenwahl:
Letztmalig aktualisiert im Februar 2002
Zielorientierung der Leitlinie:
Einwirkungen charakterisieren; Vorkommen und Gefährdung sowie Wirkungen auf den Menschen zusammenfassen, Diagnostik und Differenzialdiagnose sowie Therapie, Hinweise für die ärztliche Beurteilung sowie versicherungasrechtliche Aspekte und der Prävention darstellen
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Basisdaten
Verfügbare Dokumente
Langfassung der Leitlinie "Arbeit unter Einwirkung von Infrarotstrahlung (Wärmestrahlung) - Gefährdungen und Schädigungen von Augen und Haut"- Download
- 0,15 MB
Interessenkonflikt-ErklärungenAnmeldung UpgradeFederführende Fachgesellschaft
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM)Visitenkarte -
Anwender- & Patientenzielgruppe
Adressaten
Arbeits- und UmweltmedizinerPatientenzielgruppe
Erwachsene, Arbeitnehmer mit Exposition gegenüber WärmestrahlungVersorgungsbereich
Prävention -
Herausgeber & Autoren
Federführende Fachgesellschaft
Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM)VisitenkarteAnsprechpartner (LL-Sekretariat):
Prof. Dr. Monika A. Rieger Institut für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Versorgungsforschung
Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Wilhelmstraße 27
72074 Tübingen
Tel.: 07071 / 29 86-809 Fax.: 07071 / 29 43 62 e-Mail sendenLeitlinienkoordination:
Prof. Dr. Thomas Erren Institut und Poliklinik für Arbeitsmedizin, Umweltmedizin und Präventionsforschung der Uniklinik Köln
Kerpener Straße 62
50937 Köln -
Inhalte
Gründe für die Themenwahl:
Letztmalig aktualisiert im Februar 2002
Zielorientierung der Leitlinie:Einwirkungen charakterisieren; Vorkommen und Gefährdung sowie Wirkungen auf den Menschen zusammenfassen, Diagnostik und Differenzialdiagnose sowie Therapie, Hinweise für die ärztliche Beurteilung sowie versicherungasrechtliche Aspekte und der Prävention darstellen
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