Anmeldeverfahren für Leitlinien in Planung und Entwicklung

Ab Januar 2005 werden nur noch Leitlinien ins AWMF-Register aufgenommen, die der AWMF vor Beginn ihrer Erarbeitung in einem strukturierten Anmeldeverfahren gemeldet worden sind. Dies gilt nicht nur für neue Leitlinien, sondern auch für Fortschreibungen/Aktualisierungen und geplante Verlängerungen der Gültigkeitsdauer. Ebenso gilt dies für Handlungsempfehlungen (S1-Leitlinien), die über die AWMF publiziert werden sollen.

Der Anmeldebogen liegt hier im Rich Text-Format (RTF) zum Download bereit.
Die Ausfüllhilfe für Anmeldebogen im PDF-Format liegt hier zum Download bereit.

Bitte speichern Sie die Datei mit dem Anmeldebogen (ll-anmeldung.rtf) auf Ihrer Festplatte und öffnen sie anschließend mit Ihrem Textverarbeitungsprogramm. Dann füllen Sie bitte den Bogen vollständig aus und speichern die Datei auf Ihrer Festplatte wieder im RTF-Format. Bitte senden Sie die gespeicherte RTF-Datei anschließend als Mail-Anhang (als "attachment", nicht in den Textbereich der eMail eingebunden!) per eMail an die Adresse anmeldung(at)leitlinien.net.

Die Anmeldungen von Leitlinienvorhaben bei der AWMF werden nach folgendem Ablaufplan bearbeitet:

  1. Die Anmeldung des geplanten Leitlinien-Vorhabens durch die anmeldenden Fachgesellschaften geht bei der Geschäftsstelle der AWMF ein (bitte nur die eMail-Adresse: anmeldung@leitlinien.net verwenden, danke!).
  2. Die AWMF-Geschäftsstelle prüft die Vollständigkeit des Anmeldeformulars (Fassung vom 28. Mai 2009 verwenden!). Alle Fragen müssen beantwortet sein, unvollständig ausgefüllte Formulare werden mit der Bitte um Vervollständigung zurückgesandt.
  3. Die AWMF-Geschäftsstelle versendet in 14-tägigem Turnus die eingegangenen, vollständigen Anmeldungen an die beiden Vorsitzenden der Leitlinien-Kommission (Prof. Dr. Selbmann, Frau Prof Dr. Kopp). Die beiden Vorsitzenden und die Geschäftsstelle beraten die Anmeldungen alle 14 Tage im Rahmen einer Telefonkonferenz.
    Insbesondere den Antworten auf die Frage zu möglichen thematischen Überschneidungen oder Doppelungen im Anmeldeformular wird dabei besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Verschiedene Leitlinien für dieselbe Versorgungssituation (Krankheit/Symptom oder Maßnahme) und dieselbe Anwenderzielgruppe (Fachgebiete etc.) werden nicht in das AWMF-LL-Register aufgenommen. Vorübergehend können für verschiedene Anwenderzielgruppen verschiedene Leitlinien für dieselbe Versorgungssituation erstellt werden. Allerdings müssen diese an den Nahtstellen und in der Versorgungskontinuität widerspruchsfrei sein.
  4. Die anmeldenden Fachgesellschaften erhalten einen offiziellen Brief von der Geschäftsstelle, in dem sie über das Ergebnis der Beratung informiert werden. Bei positivem Beschluss wird die Einstellung des Leitlinien-Vorhabens in das Anmelderegister mitgeteilt, verbunden mit den Bitten,
    1. Änderungen der Anmeldungen zeitnah mitzuteilen (z.B. bezüglich der kooperierenden Fachgesellschaften), um sie in das Anmelderegister einzupflegen, und
    2. nach einem Jahr über den Fortschritt des Leitlinien-Vorhabens und ggf. über größere Verzögerungen bzw. Probleme zu berichten.

    Bei Unklarheiten wird die Anmeldung mit der Bitte um Klärung zurückgesandt und sinngemäß ab Punkt 1 weiter verfahren.
  5. Drei Monate nach dem in der Anmeldung genannten Fertigstellungstermin erhalten die anmeldenden Fachgesellschaften einen Brief mit der Bitte, den Stand des Vorhabens und den voraussichtlichen und endgültigen Fertigstellungstermin mitzuteilen. Erfolgt innerhalb der nächsten zwei Monate keine Rückantwort, wird das Leitlinien-Vorhaben aus dem Anmelderegister genommen.
  6. Bei rechtzeitig eingehenden und begründeten Verlängerungen des Fertigstellungstermins wird sinngemäß nach Punkt 5 weiter verfahren.